Steuerreform: Werden Tarife erst 2021 gesenkt?

Die Steuerreform soll in drei Etappen umgesetzt werden. Kommendes Jahr will die Regierung Geringverdiener entlasten, die Tarifstufen sollen erst 2021 gesenkt werden.


Regierungsklausur in Mauerbach – ROBERT JAEGER / APA / picturedes

Jedes Jahr ein Zuckerl für die Bevölkerung: Das sieht der Plan der Bundesregierung für die Umsetzung der Steuerreform vor. Sie soll nämlich nicht in einem großen Schritt 2020 in Kraft treten, sondern verteilt auf die kommenden drei Jahre. Das wurde der „Presse“ in Regierungskreisen und im Finanzministerium erklärt.

Die drei Stufen sehen Entlastungen für Geringverdiener vor, eine Senkung der Tarifstufen und in einem dritten Schritt Erleichterungen für die Wirtschaft.

Aktuell rechnet das Finanzministerium noch immer verschiedene Modelle durch. Nach derzeitigem Vorhaben sollen aber zuerst im kommenden Jahr die Kleinverdiener entlastet werden. Und zwar auf zwei Arten: Einerseits soll die Grenze für steuerfreie Einkommen angehoben werden. Derzeit müssen für Einkünfte bis 11.000 Euro pro Jahr keine Steuern bezahlt werden. Auf wie viel man diese Grenze erhöhen will, ist noch Gegenstand von Berechnungen.

Geringere Sozialversicherungsbeiträge

Andererseits soll es eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Bezieher von kleinen Einkommen geben. Bereits mit Juli hat die Regierung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für jene Personen gesenkt bzw. völlig gestrichen, deren monatliches Gehalt zwischen 1381 und 1948 Euro brutto liegt. Ähnliches ist nun für die Beiträge zur Krankenversicherung geplant. Auch hier wird freilich noch gerechnet, ob man die Gehaltsgrenzen ähnlich ansetzt wie bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung.

Diese Entlastungen sollen 2020 in Kraft treten. Damit will man auch das Wirtschaftswachstum ankurbeln, das sich langsam wieder abschwächt. Denn das Geld, das die Bezieher kleinerer Einkommen mehr haben, fließt nach Ansicht von Wirtschaftsforschern zum größten Teil in den Konsum.

In einer zweiten Etappe, die 2021 in Kraft tritt, sollen dann alle Lohn- und Einkommensteuerzahler entlastet werden. In dem Jahr sollen die Steuersätze gesenkt werden. Und zwar die ersten drei Tarifstufen von aktuell 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent. Die anderen Tarifstufen blieben nach den bisherigen Plänen unverändert.

Höchststeuersatz von 55 Prozent bleibt

Den Höchststeuersatz von 55 Prozent für Einkommen von über einer Million Euro pro Jahr, der eigentlich 2020 auslaufen soll, will das Finanzministerium verlängern. Dabei gehe es auch um ein soziales Signal, heißt es in Regierungskreisen. Außerdem würden Besserverdiener ohnehin von der Senkung der ersten drei Steuertarifstufen profitieren.

2022 wäre schließlich die Wirtschaft am Zug. In dem Jahr soll es unter anderem zu einer Senkung der Körperschaftssteuer Richtung 20 Prozent kommen, möglicherweise sogar auf nur 19 Prozent. 2022 soll auch die kalte Progression (heimliche Steuererhöhung durch die Nichtanpassung der Tarifstufen an die Inflation) abgeschafft werden.

Als Grund für das stufenweise Inkrafttreten der Steuerreform wird die Budgetsituation genannt. Würde man alle Entlastungen bereits im kommenden Jahr umsetzen, würde das den Finanzplan gefährden. Derzeit kalkuliert das Finanzministerium mit jährlichen Budgetüberschüssen, im Jahr 2022 soll das Plus noch immer 324 Millionen Euro betragen.

Möglicherweise ändert die Koalition die Reihenfolge des Stufenplans der Experten bei der Regierungsklausur im niederösterreichischen Mauerbach morgen, Donnerstag, und übermorgen, Freitag. Man habe sich noch nicht endgültig festgelegt, hieß es gestern.

(diepresse.com)