Wiener Konferenz zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten am 3. und 4. November

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Die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten ist eine tragende Säule des universalen, unveräußerlichen Rechts auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist. Nur wenn Journalistinnen und Journalisten ihre Arbeit frei und in Sicherheit ausüben können, sind Menschenrechte und Demokratie gewährleistet. Jedoch begeben sie sich für die Ausübung ihrer Arbeit täglich in Gefahr, gerade in Konfliktsituationen, oder sind politischer Verfolgung, Gewalt im Netz, Einschüchterung und Überwachung ausgesetzt.

Obwohl Staaten eine klare Schutzpflicht trifft, sichere Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten zu gewährleisten, wird dies jedoch nach wie vor oft vernachlässigt.

Zum Stichtag 1. September sind 2022  bereits 61 Journalistinnen und Journalisten aus 26 Ländern ums Leben, 10 von ihnen während sie über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine berichteten. Zwischen 2006 und 2021 sind mehr als 1.200 Journalistinnen und Journalisten getötet worden, wobei die Verantwortlichen in ca. 87 Prozent der Fälle nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

Der Aktionsplan der Vereinten Nationen (VN) zur Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten aus dem Jahr 2012 enthält konkrete Maßnahmen, um deren Sicherheit zu stärken und Straflosigkeit zu bekämpfen.

Zum zehnten Jahrestag  des Aktionsplans veranstaltet das Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten am 4. November 2022 in Wien eine hochrangige Konferenz. Die Veranstaltung wird unter dem Titel „Safety of Journalists: Protecting media to protect democracy“, in Zusammenarbeit mit der Organisation der VN für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und dem Büro der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte in einem hybriden Format stattfinden. Im Palais Niederösterreich werden sich Außenministerinnen und Außenminister gemeinsam mit wichtigen Stakeholdern aus internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und weiteren Expertinnen und Experten folgende Ziele setzen:

  • die Umsetzung des VN-Aktionsplans zu verbessern, Angriffe zu verhindern, gefährdete Journalistinnen und Journalisten zu schützen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten verantwortlich sind.
  • den politischen Willen und die Ressourcen der verschiedenen Stakeholder für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten zu erhöhen und in konkreten Zusagen festzuhalten.

Die Teilnahme in Präsenz an der hochrangigen Konferenz am 4. November 2022 ist beschränkt und für Regierungsdelegationen, internationale Organisationen, Mitglieder der Zivilgesellschaft sowie Medienvertreter:innen offen. Andere interessierte Gruppen können die hochrangige Konferenz über einen Livestream verfolgen. Detailliertere Informationen zu den Hintergründen und Zielsetzungen der Konferenz sind der Konzeptnote und dem aktuellen Programm (beides auf Englisch) zu entnehmen.

Die Registrierungsplattform (auf Englisch) ist ab sofort geöffnet. Bitte registrieren Sie sich bis zum 20. Oktober 2022 um 24:00 MEZ.

Vorbereitungsprozess und Vorkonferenz am 3. November 2022

Zur Vorbereitung der Konferenz organisiert die UNESCO regionale und thematische Stakeholder-Konsultationen in Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und der arabischen Welt statt. Aufbauend auf diesen Erkenntnissen erarbeiten ausgewählte Vertreterinnen und Vertreter der Stakeholder, insbesondere aus der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Journalismus am 3. November 2022 in einer Vorkonferenz konkrete Empfehlungen, wie die Umsetzung des VN-Aktionsplans zukünftig verbessert werden kann. Diese Vorkonferenz wird mit der Civil Society Coalition on Safety of Journalists veranstaltet.

Diese Empfehlungen werden in Arbeitsgruppen zu folgenden fünf Kernbereichen diskutiert: i) Bekämpfung der Straflosigkeit, ii) Sicherheit von weiblichen Journalisten und Geschlechterspezifische Gewalt, iii) nationale Schutzmechanismen, iv) Monitoring von Angriffen und v) neue Technologien und Rechenschaftspflicht. Die Ergebnisse werden am 4. November 2022 den Teilnehmer:innen der hochrangigen Konferenz vorgestellt.

Kurze Beschreibungen (Arbeitssprache: Englisch) für die Arbeitsgruppen der Vorkonferenz folgen in Kürze.

Quelle: BMEIA