Unterstützung für Unternehmen

Die Auswirkungen des Corona-Virus sind nur schwer abschätzbar. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind jedoch schon alle Bereiche der österreichischen Wirtschaft stark betroffen.

Die Bundesregierung trifft alle Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus so gut wie möglich zu verlangsamen. Viele Unternehmen sind davon betroffen und viele Menschen in Österreich sorgen sich um ihren Arbeitsplatz. Die Bundesregierung hat daher ein Hilfspaket in Höhe von 38 Milliarden Euro beschlossen, um massenhafte Arbeitslosigkeit in unserem Land sowie die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen zu verhindern:

  • Zusätzlich zum Soforthilfepaket von vier Milliarden Euro, das auf den Weg gebracht wurde, um Kurzarbeit sicherzustellen und vor allem kleinere und mittlere Betriebe zu unterstützen, wird es weitere neun Milliarden Euro an Garantien und Haftungen zur Kreditsicherung geben.
  • 15 Milliarden Euro werden in die Notfallhilfe investiert, um Branchen zu unterstützen, die besonders hart von der Corona-Krise getroffen werden. Informationen zu diesem “Corona-Hilfspaket” finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
  • Zusätzlich wird es zehn Milliarden Euro an Steuerstundungen geben, da dies gerade jetzt in Zeiten von Umsatzeinbußen notwendig ist.

Ziel ist es, alles zu tun, damit unsere heimischen Betriebe – insbesondere Familienunternehmen und kleinere und mittlere Betriebe – gut durch die Krise kommen, damit möglichst viele Menschen ihren Arbeitsplatz behalten.

Maßnahmen im Detail

Spezielle Corona-Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein erprobtes und flexibles Mittel, das sich bereits in Zeiten der Finanzkrise 2008/2009 bewährt hat. Durch die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wird sichergestellt, dass möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin beschäftigt bleiben können. Neu an der speziellen Corona-Kurzarbeit ist, dass diese innerhalb von 48 Stunden in Anspruch genommen werden kann.

Aufstockung von Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe und Erweiterung auf größeren Unternehmen

Den Unternehmen soll ermöglicht werden, weiterhin ihre Rechnungen zu bezahlen und liquide zu sein. Dies soll durch Garantien gesichert werden. Bisher standen diese Mittel für Klein- und Mittelbetriebe zur Verfügung und werden nunmehr auch auf größere Unternehmen (auch Leitbetriebe) ausgedehnt. Die Töpfe für die Klein- und Mittelbetriebe, die Garantien für ihre Hausbank brauchen, werden zusätzlich aufgestockt. Jedes Unternehmen, das eine Garantie benötigt, soll eine erhalten. Auch dem Tourismus wird in Form von weiteren Garantien Schutz geboten.

AWS Regelung zu Überbrückungsgarantien und Fixkostenzuschuss / Unterstützung für Tourismusbetriebe

Härtefonds für EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer

Die EPU, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmer (bis max. zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) bekommen einen Härtefonds zur Verfügung gestellt. Ziel ist, die durch das Corona-Virus entstandenen Härtefälle durch Zuschüsse abzufedern, um persönliche Lebenserhaltungskosten zu tragen. In Phase 1 werden entweder 500,00 oder 1.000,00 Euro sofort ausgezahlt. In Phase 2 werden Auszahlungen in Höhe von 80 Prozent des verlorenen Einkommens bis maximal 2.000,00 Euro pro Monat für maximal drei Monate getätigt. (Insgesamt gibt es also bis zu 6.000,00 Euro in drei Monaten).

Die Beantragung für Phase 1 ist seit Freitag den 27.03.2020 ausschließlich online möglich und wird von der österreichischen Wirtschaftskammer abgewickelt (auch für Nicht-WKO-Mitglieder). Eine Rückzahlung der Zuschüsse ist nicht notwendig. Die Beantragung und Auszahlung der Unterstützung in Phase 2 startet nach Ostern und steht einem großen Bezieherkreis offen. Es wird keine  Einkommensober- und -untergrenzen geben, auch  Mehrfachversicherungen, sowie Nebenverdienste sind keine Ausschlussgründe. Zudem können auch Neugründer (Unternehmensgründungen ab 1. Jänner 2020) aus diesem “Erste-Hilfe-Fonds” einen Pauschalbetrag beziehen.

Stärkung der Lieferketten

Zerbrechliche Lieferketten werden gestärkt und sorgen dafür, dass Lebensmittel und Medikamente in Österreich und Europa nicht ausgehen. Ebenso müssen die Produktionsketten von Handschuhen, Desinfektionsmittel und Mundschutz geschlossen werden, um Österreich unabhängiger zu machen. Für die Zukunft wird an einem Topf gearbeitet, um die Produktion von wesentlichen Medikamenten wie Antibiotika und Penizillin in Europa sicher zu stellen. Dies wird Teil der EU-Industriestrategie werden. Das hat Bundesministerin Schramböck am 9. März 2020 beim Roundtable mit der Pharmabranche verlautbart. Mehr Informationen dazu unter aktuelle Pressemeldungen “Pharmabranche Corona” .

Sollte Ihr Unternehmen Schwierigkeiten aufgrund unterbrochener internationaler Lieferketten haben, so besteht die Möglichkeit, unter folgender Adresse wirtschaft.covid-19@bmdw.gv.at Ihr Problem an uns zu übermitteln, damit dieses im Rahmen der Taskforce Wirtschaft COVID-19 mit Vertretern ausländischer Botschaften in Wien, mit dem Ziel der raschen Lösung des Problems, diskutiert werden kann.

Initiative “Händler helfen Händlern”

Gemeinsam mit dem Handelsverband haben wir die gemeinsame Job-Initiative “Händler helfen Händlern” gestartet. Das Ziel: Die Beschäftigung möglichst vieler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Nicht-Lebensmittelhandel zu sichern, indem diese bis zum Ende der Corona-Krise im Lebensmittelhandel mitarbeiten können. Alle Informationen dazu gibt es auf der Homepage des Handelsverbandes.

Initiative “Digital Team Austria”

Aufgrund der aktuellen Corona Krise müssen viele Unternehmen auf mobiles Arbeiten umstellen, damit Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von zu Hause ihrer Arbeit nachgehen können. Die notwendigen digitalen Werkzeuge sind bei zahlreichen Unternehmen jedoch nicht verfügbar.

Mit der Gründung des “Digital Team Österreich” haben wir einen Zusammenschluss von Unternehmen aus der Digitalisierungsbranche unter der Koordinierung der Internetoffensive Österreich geschaffen. Das Digital Team Österreich bietet digitale Dienste für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) für zumindest drei Monate kostenlos an. Die Bestellung der Services erfolgt über die Website der jeweiligen Anbieterinnen/Anbieter. Mehr Informationen gibt es auf dem Unternehmensserviceportal.

Maßnahmen des Finanzamtes/Bundesministerium für Finanzen

Durch wirtschaftliche Notlage oder Liquiditätsengpässe aufgrund der Covid-19 Krise gibt es die Möglichkeit eine Stundung bzw. eine Ratenzahlung der Steuern zu beantragen. Zusätzlich kann beantragt werden, dass die Stundungszinsen auf null herabgesetzt werden.

Ferner können steuerpflichtige Personen bis zum 31.10.2020 die Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftvorauszahlungen beantragen, wenn das voraussichtliche Einkommen für das jeweilige Jahr niedriger ist. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, in welcher die verminderte Gewinnerwartung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Lage (z.B. Aufstellung der Umsatzeinbrüche aufgrund von Covid-19) dargelegt wird.

Maßnahmen der SVS (vormals SVA)

Alle SVS-Versicherten, die durch den Corona-Virus mit finanziellen Einbußen rechnen oder durch Erkrankung bzw. Quarantäne betroffen sind, erhalten von der SVS folgende Unterstützungen:

  • Stundung der Beiträge
  • Ratenzahlung der Beiträge
  • Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage
  • Gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen

Die Anträge zur Stundung und Ratenzahlung können formlos schriftlich per E-Mail oder direkt per Online-Formular eingebracht werden.

Die Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage kann online mit diesem Formular erfolgen.

Die SVS-Kundenberater stehen telefonisch unter 050 808 808 zur Verfügung.

Emergency-Call zur Erforschung von COVID-19

Das BMDW mit dem BMK und dem BMBWF stellen zusammen 23 Mio. Euro für Unternehmen bereit, die ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Erforschung von COVID-19 planen. Gefördert werden F&E-Einzelprojekte von österreichischen Unternehmen, die sich mit folgenden Themen rund um COVID-19 beschäftigen und rasch umsetzbar sind:

  • die Biologie des Virus und seine Übertragung
  • Infektionsprävention und -kontrolle
  • Forschung und Entwicklung von Medikamenten und anderen Therapieverfahren sowie die Entwicklung neuer diagnostischer Ansätze
  • Planung und Durchführung von Klinischen Studien (Phase I oder II)

Projekte können bis 11. Mai 2020 für das Wettbewerbsverfahren eingereicht werden. Weitere Informationen, alle nötigen Unterlagen und Anleitung zur Anmeldung finden Sie auf der Website der FFG

(bmdw.gv.at)

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