Nationale Digitalsteuer fixiert

Bereits im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft 2018 wurde seitens der österreichischen Bundesregierung intensiv die Umsetzung einer europäischen Digitalsteuer forciert. Entscheidende Fortschritte wurden erreicht, doch die Bundesregierung wird nicht länger warten sondern bereits jetzt mehr Gerechtigkeit schaffen. Mit dem „Digitalen Besteuerungspaket“, das ebenfalls im Rahmen der Regierungsklausur  beschlossen wurde, setzt die Regierung auf Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft.

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Drei Maßnahmen werden künftig für mehr Fairness in der Besteuerung der digitalen Wirtschaft sorgen.

  • Digitalkonzernsteuer auf Onlinewerbung: Sie wird für digitale Konzerne mit einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro und einem österreichweiten Umsatz von 10 Mio. Euro gelten. Damit werden internationale Großkonzerne zur Kasse gebeten, die bisher kaum bis gar keine Steuern in Österreich bezahlt haben.
  • Effektive Regelungen für den Onlinehandel aus Drittstaaten: Bisher fällt für Pakete aus Drittstaaten erst dann Umsatzsteuer an, wenn der Warenwert 22 Euro übersteigt. Viele der Pakete, die (vor allem aus China) nach Österreich kommen, sind allerdings falsch deklariert, um die Umsatzsteuer zu umgehen. Künftig wird die Umsatzsteuer ab dem ersten Cent anfallen um heimische Händler zu schützen.
  • Besteuerung sowie stärkere Meldepflichten für Online-Vermittlungsplattformen: Durch eine Informationsverpflichtung sollen Betreiber der „Sharing Economy“ Daten, die für die Abgabenerhebung relevant sind, an die Finanzverwaltung verpflichtend übermitteln. Damit einhergehen soll eine Haftung für die Plattformbetreiber.  

(Bundesministerium finanzen)