Mahrer/Knill: Betriebliche Tests nun Teil der nationalen Teststrategie

WKÖ und IV appellieren breitflächig betriebliche Teststraße einzurichten – Kostenbeitrag des Bundes durchgesetzt

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© WKÖ/NADINE STUDENY

Flächendeckende, regelmäßige Covid-Tests in der Bevölkerung sind ein wesentlicher Beitrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Ein niederschwelliger Zugang zu den Testungen ist dafür wesentlich. Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und Industriellenvereinigung (IV) haben erreicht, dass betriebliche Tests Teil der nationalen Teststrategie werden, sprich: In den Betrieben durchgeführte Tests werden behördlichen Tests gleichgestellt, können also zum Beispiel nach Ende des Lockdowns als Zutrittstests zu körpernahen Dienstleistungen, wie etwa Friseurbesuchen, verwendet werden. Und: Die Betriebe erhalten einen Kostenbeitrag für jeden durchgeführten und gemeldeten Test.

Etliche heimische Betriebe haben bereits seit Monaten eigene Teststraßen eingerichtet. Dadurch konnte der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden. WKÖ und IV appellieren nun auch an jene Betriebe, die noch keine betrieblichen Tests anbieten, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein niederschwelliges Angebot zum schnellen Testen am Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Eine weitere wichtige und sinnvolle Ergänzung vor allem in ländlichen Gebieten und für kleinere Betriebe ist der Beschluss der Bundesregierung, Gratistests auch in Apotheken zu ermöglichen, um so den Zugang zu Zutrittstests erleichtern. Diese sind entscheidend für viele Wirtschaftsbereiche. Damit können wir nach den ersten Öffnungsschritten bei körpernahen Dienstleistern wie z.B. Friseuren auch weiteren Branchen wie z.B. Gastronomie, Hotellerie, den Kunst- und Kulturbereich, sowie die Veranstaltungsbranche eine Perspektive geben.

WKÖ-Präsident Mahrer: „Jeder Test bedeutet ein Stück mehr Sicherheit und Freiheit“

„Unsere Betriebe haben seit Beginn der Krise gezeigt, dass sie sorgsam und verantwortungsvoll mit den Herausforderungen des Coronavirus umgehen. Etliche Unternehmen haben bereits – so wie auch die Wirtschaftskammer – eigene Testeinrichtungen geschaffen, um ihren Mitarbeitern und Kunden einen raschen und unkomplizierten Zugang zu Tests zu ermöglichen“, sagt WKÖ-Präsident Harald Mahrer. „Wir sind im Kampf gegen die Pandemie und auf dem Weg zu einer nachhaltigen Öffnung einen wichtigen Schritt weitergekommen, denn jeder Test mehr bedeutet mehr Sicherheit und mehr Freiheit.“ Mahrer geht davon aus, dass österreichweit bis zu 530.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in rund 2.400 mittleren und großen Unternehmen regelmäßig getestet werden könnten.

IV-Präsident Knill: „Rasch und unter Nutzung aller digitalen Möglichkeiten umsetzen“

IV-Präsident Georg Knill betont: „Eine kluge Teststrategie ist der richtige Ansatz, um die Ausbreitung der Infektionen nachhaltig verringern zu können. Dazu müssen alle verfügbaren Ressourcen und Möglichkeiten einbezogen und genutzt werden. Es ist daher erfreulich, dass es uns gelungen ist, die in Betrieben durchgeführten COVID-Tests als integralen Bestandteil der nationalen Teststrategie zu verankern“, so der Präsident der Industriellenvereinigung (IV), Georg Knill. Einerseits schaffe man damit ein staatlich anerkanntes, niederschwelliges Testangebot für Beschäftigte, für die eine Teilnahme im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen als „Zutrittstest“ anerkannt wird. Andererseits würden Betriebe beim Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützt. Entscheidend werde nun sein, dass die Teststrategie möglichst rasch und unbürokratisch umgesetzt wird. Dank gebührt auch allen Betrieben, die schon seit Monaten betriebliche Testungen anbieten.

Alle Infos auf wko.at/betriebe-testen

Das Angebot, eine regelmäßige betriebliche Testung einzurichten, richtet sich primär an Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, da diese typischerweise einen Betriebsarzt haben. Die wichtigsten Rahmenbedingungen zusammengefasst:

  • Betriebliche Tests sind den behördlichen gesetzlich gleichgestellt.
  • Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten können die Ergebnisse der betrieblichen Antigen-Schnelltests über die Testplattform des Bundes abwickeln. Voraussetzung ist eine Registrierung als betriebliche Teststelle auf der WKÖ-Informationsseite www.wko.at/betriebe-testen, die bereits ab Montag, 8.2.2021 möglich ist.
  • Ab 15. Februar kann für jeden bestätigten und abgewickelten Test vom Bund ein Kostenbeitrag von 10 Euro bezogen werden. Der Antrag zur Abrechnung muss bei der AWS gestellt werden, quartalsweise und beginnend mit April.
  • Über die Testplattform des Bundes werden automatisierte Teilnahmebestätigungen ausgestellt. Diese werden als sogenannte Zutrittstests anerkannt.
  • Testungen können in der Präventionszeit von Betriebsärzten durchgeführt werden.

Kleinere Betriebe können ebenfalls eine betriebliche Teststraße einrichten und den Kostenbeitrag von 10 Euro erhalten. Bei ihnen wird im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung von der Pflicht zur Anbindung an die Testplattform des Bundes abgesehen. Ihre Tests, die ebenfalls als Zutrittstests anerkannt werden, müssen von medizinischem Personal überwacht und bestätigt werden.

(WKO.AT)

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