Grenzkontrollmaßnahmen an Österreichs Grenzen

Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen zu Deutschland, Italien, Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.

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Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus‘ wurden durch das Bundesministerium für Inneres am 11. März 2020 Binnengrenzkontrollen zu Italien, am 14. zur Schweiz und Liechtenstein, am 19. zu Deutschland eingeführt. Auch zu Slowenien und Ungarn wurden die Grenzkontrollen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus ab 19. März verstärkt. Eine Einreise nach Österreich aus diesen Staaten ist ausnahmslos nur noch an bestimmten Grenzübergängen erlaubt.

Personen, die aus diesen Ländern nach Österreich einreisen wollen, haben ein ärztliches Zeugnis über ihren Gesundheitszustand mit sich zu führen, das einen negativen molekularbiologischen Test auf SARS-CoV-2 bestätigt. Das Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Personen, die ein solches Zeugnis nicht vorlegen können, wird die Einreise verwehrt.

Für diese Regelung gelten jedoch folgende Ausnahmen:

• Österreichischen Staatsbürgern oder Personen die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist es erlaubt sich zu einer unverzüglich anzutretenden 14-tägigen selbstüberwachten Heimquarantäne zu verpflichten (Bestätigung durch eigenhändige Unterschrift).
• Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, sofern die Ausreise sichergestellt ist.
• Der Güterverkehr und der gewerbliche Verkehr (mit Ausnahme der gewerblichen Personenbeförderung) sowie Pendler-Berufsverkehr sind von diesen Maßnahmen nicht betroffen. Das Lenker- und Betriebspersonal verpflichtet sich auf Anordnung der Gesundheitsbehörde einer medizinischen Überprüfung im Hinblick auf das Vorliegen eines Krankheitsverdachtes an COVID-19 zu unterziehen
• Einsatzfahrzeuge im Sinne des § 26 StVO und Fahrzeuge im öffentlichen Dienst sind nicht von den Maßnahmen betroffen.

Darüber hinaus wurde der Schienenverkehr aus Italien, der Schweiz, Ungarn und Liechtenstein eingestellt. Dies gilt jedoch nicht für den Güterverkehr und für Züge ohne kommerziellen Halt in Österreich.

Einreisevorraussetzungen über den Luftweg

Österreichische Staatsbürger sowie Fremde, die zum Aufenthalt in Österreich berechtigt sind, sind nach der Einreise auf dem Luftweg verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und dies mit einer eigenhändigen Unterschrift zu bestätigen, sofern keine unverzügliche Wiederausreise sichergestellt ist.

Drittstaatenangehörigen, die keine Aufenthaltsberechtigung in Österreich besitzen, ist die Einreise nach Österreich von außerhalb des Schengenraums auf dem Luftweg untersagt. Diese Regelung gilt nicht für diplomatisches Personal, Angestellte internationaler Organisationen sowie deren im selben Haushalt lebenden Familienangehörigen und humanitäre Einsatzkräfte. Ebenfalls ausgenommen sind Pflege- und Gesundheitspersonal, Transitpassagiere sowie Personen, die im Güterverkehr tätig sind.
Weiters wurde der Flugverkehr aus folgenden Regionen eingestellt: Volksrepublik China, Republik Korea, Islamische Republik Iran, Italien, Schweiz, Frankreich, Spanien, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Russische Föderation und Ukraine.

Über die folgenden Links können Vorlagen eines ärztlichen Zeugnisses für die Bescheinigung eines SARS-CoV-2 Tests in den Sprachen Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch, Slowenisch und Ungarisch heruntergeladen werden.

Dokumente:

(bmi.gv.at)