Außenminister Schallenberg gratuliert Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger zur Wahl als Präsidentin des UN-Menschenrechtsrates in Genf

Österreich übernimmt 2020 erstmals den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat

Portrait von Frau Botschafterin Tichy-Fisslberger, 8. November 2019
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Außenminister Alexander Schallenberg begrüßte die Entscheidung des UN-Menschenrechtsrates in Genf vom 6. Dezember 2019 Botschafterin Elisabeth Tichy-Fisslberger zu seiner Präsidentin für das Jahr 2020 zu ernennen.

Die Wahl ist ein großer Vertrauensbeweis der Staatengemeinschaft in die Tätigkeit unserer Ständigen Vertreterin bei den Vereinten Nationen in Genf. Sie ist auch ein Zeichen der Anerkennung für das jahrzehntelange und unermüdliche österreichische Engagement für Menschenrechte innerhalb der Vereinten Nationen – zeigte sich Außenminister Alexander Schallenberg über die Entscheidung erfreut.

Die österreichische Kandidatin wurde von der „Gruppe der westeuropäischen und anderen Staaten“ (WEOG) für die Präsidentschaft des höchsten Menschrechtsgremiums der Vereinten Nationen nominiert und in weiterer Folge vom Menschenrechtsrat zu seiner neuen Präsidentin gekürt.

Zu ihrer Wahl gratuliere ich Elisabeth Tichy-Fisslberger herzlich und wünsche ihr für diese wichtige Aufgabe, die sie erst als zweite Frau in dieser Funktion ausüben wird, alles Gute – so der österreichische Außenminister.

In Hinblick auf den Internationalen Tag der Menschenrechte, der am 10. Dezember begangen wird, unterstrich Außenminister Alexander Schallenberg zudem die zentrale Bedeutung der Menschenrechte für die österreichische Außenpolitik:

Auch 70 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist deren Durchsetzung – trotz aller Erfolge – leider noch weit von einer weltweiten Realität entfernt. Das erleben wir tagtäglich neu, wenn uns Bilder und Berichte schwerer Menschenrechtsverletzungen aus aller Welt erreichen. Damit dürfen wir uns aber nicht abfinden. Jeder Staat ist aufgerufen für eine Verbesserung dieser Situation – im Inneren wie nach Außen – zu sorgen. Österreich setzt daher sein Engagement für Menschenrechte konsequent fort, insbesondere zum Schutz von Frauen und Kindern, Journalisten und Minderheiten. Österreich unterstützt die Förderung rechtstaatlicher Strukturen und setzt sich weiter gegen die Straflosigkeit, insbesondere bei schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, ein.

(bmeia.gv.at)