Die 2022 Wiener Konferenz zu den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen findet am 20. Juni 2022 im Austria Center Vienna in Wien statt.
Die Konferenz bringt staatliche Vertreterinnen und Vertreter, internationale Organisationen, die wissenschaftliche Gemeinschaft, Überlebende und die Zivilgesellschaft zusammen, um bekannte, aber auch neue Erkenntnisse zu den humanitären Auswirkungen und Risiken von Atomwaffen zu sichten und gemeinsam darüber zu diskutieren. Aufbauend auf den drei humanitären Konferenzen in Oslo (März 2013), Nayarit (Februar 2014) und Wien (Dezember 2014) werden sowohl ein Überblick der Ergebnisse und Diskussion der drei Konferenzen als auch eine Darstellung seitdem gewonnener Erkenntnisse geboten. Das Ziel der Veranstaltung ist es, die faktenbasierte und wissenschaftliche Grundlage der globalen Diskussionen zur nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung auszubauen und zu stärken.
Aktuell, mehr als 30 Jahre nach dem Ende des Kalten Krieges, verbleiben nach wie vor geschätzte 13.100 Atomwaffen in den Arsenalen von neun Staaten. Diese Zahlen könnten durch Aufrüstungs- und Modernisierungsprogramme sowie eine leichtere Verfügbarkeit von Nukleartechnologien für staatliche und nichtstaatliche AkteurInnen weiter steigen. Außerdem nehmen die mit Atomwaffen verbundenen Risiken stetig zu. Fehleinschätzungen und Irrtümer, menschlicher oder technischer Natur, können zu verheerenden, globalen Konsequenzen führen, die sich kurz-, mittel- und langfristig auswirken. Zusätzlich zu den schrecklichen menschlichen Kosten kennen die Auswirkungen auf die Umwelt, Gesundheit, Entwicklung und Lebensbedingungen keine staatlichen Grenzen und stellen somit eine existentielle Gefahr für die gesamte Menschheit dar. Österreich organisiert die Konferenz in der Absicht, die Auseinandersetzung mit den fundierten Argumenten voranzubringen, die den humanitären Auswirkungen von Atomwaffen zugrunde liegen.
Veranstaltungsprogramm
Die Konferenz ist eine inklusive Veranstaltung, bestehend aus Expertinnen- und Expertendiskussionen und Präsentationen.
Vorläufiges Veranstaltungsprogramm
Überblick über die Vortragenden
Registrierung
Bitte registrieren Sie sich bis 3. Juni 2022. Für etwaige Fragen kontaktieren Sie bitte HINW22(at)bmeia.gv.at.
Registrierung für Vertreterinnen und Vertreter von Staaten und internationalen Organisationen
Registrierung für Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft (Parlamentarierinnen und Parlamentarier, Überlebende und andere inkludiert)
Registrierung für Medienvertreterinnen und -vertreter
Bitte beachten Sie: Nach Übermittlung des Registrierungsformulars wird Ihnen eine Benachrichtigung zugeschickt, dass Ihre Anmeldung bearbeitet wird. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine weitere Benachrichtigung, in der die Teilnahme bestätigt wird.
Bitte beachten Sie, dass die erste Vertragsstaatenkonferenz des Atomwaffenverbotsvertrags (21. bis 23. Juni) sowie das von ICAN organisierte Zivilgesellschaftsforum (18. bis 19. Juni) separate Veranstaltungen mit eigenen Registrierungsverfahren sind.
Visainformationen
Bitte beachten Sie, dass Angehörige bestimmter Staaten ein Schengenvisum benötigen, um nach Österreich einreisen zu können.
Relevante Informationen und Hinweise zur Einreise nach Österreich oder in den Schengenraum sowie Informationen zur Beantragung finden Sie unter Einreise und Aufenhalt.
Unter Österreichische Botschaften und Konsulate finden Sie die österreichische Vertretung für Ihr Land.
COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen
Bitte beachten Sie, dass während der gesamten Konferenz die folgenden COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen gelten:
Ein Abstand von einem Meter zwischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollte eingehalten werden.
Wir empfehlen das Tragen einer FFP2 Maske für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sofern diese nicht das Wort ergreifen oder Speisen und Getränke konsumieren. FFP2 Masken werden vor Ort zur Verfügung gestellt.
Wir rufen alle Teilnehmenden, auch Personen, die bereits geimpft sind, dazu auf, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen um einen sicheren Ablauf der Konferenz zu gewährleisten. Die Durchführung eines SARS-CoV-2 Tests vor Teilnahme an der Konferenz wird daher stark empfohlen. Es wird vor Ort sowohl am Tag der Konferenz, als auch an den Nachmittagen der darauffolgenden Ersten Vertragsstaatenkonferenz des TPNW (21.-23.06.22) möglich sein, PCR-Tests durchzuführen. Weitere Informationen folgen.
Der Zutritt zur Konferenz ist nicht gestattet für Personen, die:
innerhalb der letzten 5 Tage im selben Haushalt mit einer COVID-19-positiven Person gelebt haben,
innerhalb der letzten 10 Tage positiv auf COVID-19 getestet wurden,
Grippe- oder COVID-19-ähnliche Symptome haben; dies gilt auch für leichte Symptome und mit negativem COVID-19-Test.
Wenn diese Kriterien zutreffen, ist eine physische Teilnahme nicht möglich. In diesen Fällen bitten wir darum, die Sitzung über den bereitgestellten Live-Stream zu verfolgen.
Weitere Informationen zu den COVID-19 Maßnahmen bei der Einreise nach Österreich