Konjunkturstärkungsgesetz: Menschen entlasten, Investitionen ermöglichen

Finanzminister Blümel: degressive Abschreibung ab 1. Juli möglich, Steuerstundungen werden automatisch bis 15.1.2021 verlängert, erste Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer wird rückwirkend auf 20% gesenkt

„Das Coronavirus hat viele Staaten der Welt aus der Bahn geworfen. Mit dem 50 Milliardenpaket wollen wir Österreich zurück auf die Spur bringen“, so Finanzminister Gernot Blümel bei der Pressekonferenz zum Ende der Begutachtung des Comeback-Pakets. Für dieses 50 Mrd. Paket wurden drei Schwerpunkte definiert: Die Rettung von wertvollen Arbeitsplätzen und Unternehmen, die Entlastung der Menschen und Investitionen in die Wirtschaft erleichtern. Das BMF hat dazu im Konjunkturstärkungsgesetz die ressortspezifischen Entlastungsmaßnahmen und Investitionsanreize in Begutachtung geschickt. Die parlamentarische Zuweisung soll bereits nächste Woche erfolgen, damit diese Maßnahmen rasch greifen und im Wirtschaftskreislauf ankommen.

Eine Entlastungsmaßnahme darin ist die Senkung der ersten Stufe der Lohn- und Einkommensteuer von 25 auf 20%. „Das ist ein Volumen von ca. 1,6 Mrd. Euro, das mehr in den Geldbörsen der Bürgerinnen und Bürgern verbleibt. Die Senkung machen wir bereits rückwirkend ab 1. Jänner 2020 wirksam und es soll ab Herbst ausbezahlt werden“, so Finanzminister Blümel.

„Neben diesen Entlastungen wollen wir Anreize für Investitionen schaffen, damit Unternehmerinnen und Unternehmer auch die Perspektive haben, dass es sich auszahlt zu investieren. Dabei ist aus meiner Sicht die degressive Abschreibung eine kleine wirtschaftspolitische Revolution“, so Finanzminister Blümel. Bereits ab 1. Juli 2020 soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, jedes Jahr 30% des Buchwertes eines Investitionsgutes abzuschreiben. „Das versetzt die Unternehmerinnen und Unternehmer in die Lage, Investitionen steueroptimiert gestalten zu können und ist auch eine Motivation, generell mehr zu investieren“, so der Finanzminister weiter.

Darüber hinaus werden Steuerstundungen, die bis dato bis 1.10.2020 gewährt wurden, per Gesetzesänderung und ohne weiteren Antrag automatisch bis 15.1.2021 verlängert. „All diese Maßnahmen haben wir geschaffen, um Österreich zurück auf die Spur zu bringen und Optimismus wieder möglich zu machen“, so Blümel abschließend.

(bmf.gv.at)

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