Coronavirus: Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung

Ausweitung der Maskenpflicht und Verschärfung der Einreisebestimmungen ab Freitag.

MNS-Masken
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Aufgrund der steigenden Zahl an Corona-Infektionen in den vergangenen Wochen hat die Bundesregierung heute die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS-Masken) wieder ausgeweitet.

Ab Freitag, 24. Juli 2020, ist das Tragen von MNS-Masken zusätzlich zu den bisher geltenden Regelungen bundesweit verpflichtend

  • in Supermärkten,
  • in Banken und
  • in Postfilialen.

Zusätzlich treten ebenfalls mit Freitag verschärfte Einreisebestimmungen nach Österreich in Kraft:

  • Die Einreise aus Risikogebieten ist nur mehr mit negativem PCR-Test eines zertifizierten Labors möglich.
    • Dieser Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
    • In begründeten Ausnahmefällen können österreichische Staatsangehörige und Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, die Testung binnen 48 Stunden auf eigene Kosten in einer wohnortsnahen Teststation durchführen.
    • Betroffene müssen bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses verpflichtend in Heimquarantäne.
  • Die Einhaltung der Heimquarantäne von Reiserückkehrern wird verstärkt kontrolliert.

Das Ampelsystem zum besseren Überblick über regionale Cluster wird voraussichtlich im August getestet und soll bis September eingeführt werden. Wir begrüßen, dass Entscheidungen über gesundheitspolitische COVID-19-Maßnahmen künftig anhand dieser transparenten Grundlage getroffen werden. Denn unsere Wirtschaft braucht in dieser herausfordernden Situation vor allem Planungssicherheit.

(WKO.AT)