Jährliche Entschädigungszahlungen um rund 3,5 Millionen Euro erhöht – Vermögensvertrag im Bundeskanzleramt unterzeichnet
“Es ist für mich eine große Ehre, die Anpassung der NS-Entschädigungszahlungen mit dem Heiligen Stuhl unterzeichnet zu haben. Damit ist garantiert, dass die Wertminderungen der Entschädigungszahlungen angepasst werden. Das ist ein weiteres Zeichen für die gute Zusammenarbeit mit der katholischen Kirche, die auch in der herausfordernden Corona-Zeit sehr gut verläuft”, betonte Kultusministerin Susanne Raab anlässlich der Vertragsunterzeichnung mit dem Apostolischen Nuntius in Österreich, Erzbischof Pedro Lopez Quintana, im Bundeskanzleramt. Mit der Valorisierung der Wiedergutmachungsleistungen an die katholische Kirche steigen die jährlichen Entschädigungszahlungen für Güter, die vom NS-Regime beschlagnahmt und von der Republik nicht mehr an Kirchen und Religionsgemeinschaften restituiert wurden, um rund 3,5 Millionen Euro auf 20,7 Millionen Euro.
Nachdem 2018 eine dauerhafte Wertminderung von mehr als 20 Prozent erfolgte, erhält die katholische Kirche für 2018 und 2019 rückwirkend je 3,459 Millionen Euro. Die Anpassung erfolgt zeitgleich mit jener für die evangelische und altkatholische Kirche sowie für die Israelitische Religionsgemeinschaft. Österreich ist gemäß Artikel 26 Staatsvertrag von Wien zu Leistungen für die Abgeltung von Vermögensentziehungen während der Zeit des Nationalsozialismus verpflichtet. Die Valorisierung der jährlichen Wiedergutmachungsleistungen ist am 8. Mai von der Bundesregierung beschlossen worden.
(bundeskanzleramt.gv.at)
Foto: Bundeskanzleramt