Übersicht der aktuellen Corona-Regeln

Neu ab 16. April:

Maskenpflicht

FFP2-Maskenpflicht nur noch

  • im lebensnotwendigen Handel
  • im Gesundheitsbereich
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • auf Ämtern

Gastronomie

  • 2G und 2G+ in der Gastronomie bzw. Nachtgastro entfällt.

Handel und körpernahe Dienstleistungen

  • Im lebensnotwendigen Handel (Apotheken, Lebensmittelhandel,  Banken, Post, Tankstellen,…) bleibt die FFP2-Maskenpflicht für Kund*innen und Mitarbeiter*innen aufrecht.
  • Im normalen Handel und bei körpernahen Dienstleistungen (außer im Gesundheitsbereich) gibt es keine Maskenpflicht mehr.

Spitäler und Pflegeheime

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Pro Tag und Patient*in sind in Krankenanstalten 3 Besucher*innen erlaubt.
  • Für Unterstützungsleistungen ist eine weitere Person für unterstützungsbedürftige Patient*innen erlaubt.
  • In den Pflegeheimen besteht keine Besucher*innenbeschränkung.
  • 2G entfällt sowohl in den Krankenanstalten als auch in den Pflegewohnhäusern.
  • Mitarbeiter*innen in Krankenanstalten und Pflegeheimen brauchen weiterhin 2,5 G (geimpft, genesen oder PCR-Test), zusätzlich gibt es 2x pro Woche ein PCR-Screening.

Kindergärten

  • FFP2-Maskenpflicht für Externe in Kindergärten

Schule (nach den Osterferien)

  • Ein PCR-Test pro Woche für Schüler*innen und Lehr- und Verwaltungspersonal
  • MNS-Pflicht für Schüler*innen bis zur 8. Schulstufe außerhalb der Klasse und ab der 9. Schulstufe FFP2-Maskenpflicht.
  • Keine Maskenpflicht in den Klassen.
  • Außerhalb der Klasse besteht FFP2-Maskenpflicht für geimpftes oder genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal. Jene, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen FFP2-Masken auch in der Klasse tragen.

Grüner Pass

Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf 365 Tage nach der Booster-Impfung verlängert.

Tests

Seit 1. April sind nur noch 5 PCR und 5 Antigen-Tests pro Person kostenlos. Verdachtsfälle und Freitestungen sind weiterhin ohne Limitierung möglich. In Wien dürfen PCR-Testergebnisse nicht älter als 48 Stunden sein, Antigen-Tests gelten 24 Stunden.
Die wichtigsten Infos zur neuen Teststrategie

Quarantäne

Es gibt keine verkürzte Quarantäne in Wien.
Die Quarantäne gilt einheitlich für 10 Tage und endet automatisch, wenn man 48 Stunden vor Ablauf symptomfrei ist. Ein Freitesten ist nach 5 Tagen möglich. Bei einer Freitestung endet die Quarantäne, wenn der CT-Wert über 30 oder der Test negativ ist.

Bis inklusive 15. April gilt:

Handel und körpernahe Dienstleistungen

Im Handel gilt für Kund*innen weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Für Personal im gesamten Handel gilt die FFP2-Maskenpflicht überall dort, wo es zu einem direkten Kund*innen-Kontakt kommt.

Bei körpernahen Dienstleistungen gilt für Kund*innen und Personal eine FFP2-Maskenpflicht.

Gastronomie

Hier gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. Die FFP2-Maskenpflicht gilt wieder abseits der Tische und für das Personal.
Bei der Abholung von Speisen gilt in geschlossenen Räumen gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht für Kund*innen.

Es gibt keine Sperrstunde mehr, die Nachtgastronomie darf wieder öffnen. Auch hier gilt die 2G-Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht gibt es nur für das Personal, nicht für Gäste.

Hotellerie

Hotelgäste müssen keinen G-Nachweis erbringen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in öffentlichen Bereichen. Für die Gastronomiebereiche in Hotels gilt in Wien die 2G-Regel.

Zusammenkünfte, Veranstaltungen

Die Personenobergrenze für Veranstaltungen ist aufgehoben. Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, auch für Personal. Bei mehr als 50 Besucher*innen muss ein Präventionskonzept vorgelegt werden. Bei nicht öffentlichen Zusammenkünften gilt eine Maskenpflicht ab 50 Personen

Freizeit- und Kultureinrichtungen

In Theatern, Kinos, Kabaretts, Konzertsälen, Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und Büchereien gilt im Innenbereich eine FFP2- Maskenpflicht.

Sport

Für die Indoor-Sportausübung gilt in Wien weiterhin die 2G-Regel. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt abseits der Sportausübung. Für Outdoor-Sportausübung gibt es keine Einschränkungen mehr.

Kinder und Jugendliche

Für Bereiche, in denen für Erwachsenen eine G-Regel gilt, gelten für Kinder folgende Regeln:

  • Bis zum Alter von 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Für Kinder von 6 bis 12 Jahren (plus maximal 3 Monate) gilt die 3G-Regel. PCR-Tests gelten 48 Stunden und Antigen-Tests gelten 24 Stunden. Den „Ninja-Pass“ gibt es nach Ostern nicht mehr, da nur noch einmal pro Woche getestet wird,
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft oder genesen oder PCR-getestet). Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden.
  • Nach Ende der Schulpflicht gelten für Jugendliche dieselben Regelungen wie für Erwachsene.

Arbeit

Es ist kein G-Nachweis mehr zu erbringen. In Spitälern und Pflegeeinrichtungen gelten für Mitarbeiter*innen gesonderte Regelungen.

Spitäler und Pflegeheime

In Spitälern ist pro Patient*in 1 Besucher*in pro Tag möglich, es gilt die 2G+ Regel.
Für Besucher*innen in Pflegeheimen gilt ebenfalls die 2G+Regel.
Pro Patient*in sind pro Tag 2 Besucher*innen möglich.

Über die gesamte Dauer des Besuches ist eine FFP2-Maske zu tragen.

(coronavirus.wien.gv.at)

Foto: Diplomacy and Commerce Austria