Branchensprecher mahnt zu Sorgfalt und Vorsicht bei Handhabung von Feuerwerksartikeln – „So wird das Silvesterfeuerwerk zum besonderen Erlebnis“ – Warnung vor Selbstimporten
„Das Thema Sicherheit und der richtige Umgang mit Feuerwerken ist dem österreichischen Pyrotechnikfachhandel ein wichtiges Anliegen“, hält Christoph Riedl, Branchensprecher des Pyrotechnikhandels in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels fest. In dieser Zeit sichert und schafft der Pyrotechnikhandel auch viele Arbeitsplätze.
„Damit das Silvesterfeuerwerk für Jung und Alt zum besonderen Erlebnis wird, informiert der österreichische Pyrotechnikhandel, welche Altersgrenzen beim Abfeuern von Feuerwerksartikeln einzuhalten sind“, sagt Riedl. So gilt etwa für Bodenfeuerwirbel, Blitzkugeln und Tischfeuerwerke ein Mindestalter von zwölf Jahren. Andere Pyrotechnikartikel wie etwa Feuerwerksraketen dürfen erst ab 16 abgeschossen werden“, appelliert Riedl insbesondere an Jugendliche und deren Eltern.
Altersbestimmungen, Gebrauchsanleitungen und Sicherheitshinweise beachten!
Branchensprecher Riedl ruft zudem in Erinnerung: „Unbedingt sind auch die Sicherheitsbestimmungen und Gebrauchshinweise für Feuerwerkskörper zu befolgen. Sie sehen Sicherheitsabstände, Altersgrenzen und die Handhabung vor und sind am Pyrotechnikartikel selbst beziehungsweise auf der Verpackung zu finden.“ Feuerwerks- und Knallkörper sind stets vom Körper weg zu richten und sollen niemals in der Hand gehalten oder auf Menschen gerichtet werden.
Warnung vor Selbstimporten von Feuerwerksartikeln aus dem Ausland
„Vorsicht ist weiters bei pyrotechnischen Artikeln aus dem Ausland oder aus dem Onlinehandel geboten. Diese Selbstimporte entsprechen in vielen Fällen nicht den österreichischen Sicherheitsvorschriften“, warnt Riedl. Das gilt auch für Bestellungen von Feuerwerkskörpern bei zweifelhaften Quellen im Internet.
Mehr als 50 Euro geben Konsumenten in Österreich rund um Silvester für Feuerwerksartikel aus. Gekauft werden diese bevorzugt bei den eigens dafür aufgestellten Verkaufsständen – davon gibt es rund 10.000 -, in Baumärkten sowie im Lebensmittelhandel.
(wko.at)