Erleichterungen bei Kurzarbeits-Verlängerung – auch rückwirkende Verlängerung möglich
Die Lage am Arbeitsmarkt bleibt mit 517.221 Jobsuchenden und Schulungsteilnehmern angespannt. Umso wichtiger sind daher wirksame Instrumente, um Beschäftigung zu sichern. Ein solches ist allen voran die Kurzarbeit: „Hier haben wir für die Verlängerungsphase ab 1. Juni einige bürokratische Hürden beseitigen können. Betriebe können etwa unter bestimmten Voraussetzungen die herabgesetzte Arbeitszeit wieder erhöhen und müssen dazu auch nicht mehr die Sozialpartner verständigen“, sagt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
So gilt ab 1.6. nun eine neue Sozialpartnervereinbarung, die über das eAMS-Konto hochzuladen und gemeinsam mit dem Verlängerungsantrag direkt dem AMS zu übermitteln ist. „Erfreulich ist dabei, dass Betriebe den Verlängerungsantrag auch rückwirkend stellen können“, so Kopf. Erst ab 1.7. wird die Frist für rückwirkende Verlängerungen auf 3 Wochen begrenzt.
Neustartbonus als weiteres wichtiges Instrument
Als Unterstützung für Wirtschaftsbereiche, welche beim Hochfahren vorerst nicht voll ausgelastet sind und daher ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, wurde vergangene Woche im Ministerrat der Neustartbonus beschlossen. „Anreize wie der Neustartbonus sind wichtig, um Menschen wieder rasch in Beschäftigung bringen. Wir setzen uns weiter für eben solche Maßnahmen für besonders betroffene Branchen ein“, sagt Kopf.
(wko.at)