Präsentation des Gesetzesentwurfs zur Corona-Impfpflicht
Bundeskanzler Karl Nehammer, Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler haben bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt den Gesetzesentwurf für die ab 1. Februar geltende Impfpflicht in Österreich präsentiert. Für den Kanzler war es der erste medienöffentliche Termin nach einer überstandenen Corona-Infektion. “Nach meiner Infektion kann ich aus Überzeugung sagen, dass das Impfen schützt. Die Corona-Impfung nützt und hat mir immer das gute Gefühl gegeben, nicht ins Krankenhaus oder auf die Intensivstation zu müssen und meine Familie bestmöglich geschützt zu haben”, sagte Nehammer bei der Pressekonferenz in Wien.
Er wisse aber, so der Bundeskanzler, dass es ganz viele Menschen im Land gebe, die noch Angst vor der Impfung hätten. “Wir als Bundesregierung, die Expertinnen und Experten, auch in der GECKO-Kommission, nehmen diese Ängste sehr ernst. Unser Angebot gilt nach wie vor: Suchen wir den Dialog, suchen wir das Gespräch. Und wenn es Misstrauen gegenüber der Politik gibt, dann suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Hören Sie auf das, was die Expertinnen und Experten sagen und empfehlen, denn diese Empfehlungen führen zum Schutz unserer gemeinsamen Freiheit.” Es sei ihm von Beginn an ein Anliegen gewesen, dass es nicht um den Kampf von Geimpften gegen Ungeimpfte oder um irgendeine Form einer gewollten Diskriminierung gehe, sondern um das Wissen der Expertinnen und Experten, betonte Karl Nehammer. “Die Impfung ist der beste Garant dafür, dass wir gemeinsam als Gesellschaft in Freiheit leben können. Welche Vorteile die Impfung bringt, sieht man jetzt gerade in der Omikron-Welle. Hätten wir nicht schon jetzt eine so hohe Bereitschaft von Menschen in diesem Land, sich impfen zu lassen, wären die Konsequenzen viel dramatischer.”
Die aktuelle Phase sei eine große Herausforderung, denn es gehe nicht nur um die eigene Gesundheit, sondern um das Gemeinwohl. Daher seien alle zusammen in der Verantwortung, solidarisch zueinander zu sein. Die Regierung habe es sich mit der Maßnahme der Impfpflicht sicher nicht einfach gemacht. Aber man habe gesehen, dass noch immer zu viele Menschen nicht geimpft sind, um wieder gemeinsam in gewohnter Art und Weise leben zu können. Daher habe man beschlossen, alles zu unternehmen, um diese Pandemie zu bekämpfen. “Daher ist es unser Anspruch und unsere Selbstverpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass wir die Freiheit, die uns allen so wichtig ist, auch erhalten und verteidigen können. Das geht mit der Impfpflicht, die wir beschließen werden und die mit Anfang Februar in Kraft treten wird”, informierte der Bundeskanzler. Natürlich wisse man, dass es sich um ein äußerst sensibles Thema handle und es viele Facetten gebe, die man beachten müsse und das habe man getan. “Wir haben den parlamentarischen Prozess so geführt, wie er zu führen ist. Wir haben die Opposition, SPÖ und NEOS, intensiv eingebunden, die bereit sind, gemeinsam diese Verantwortung einer solchen Entscheidung mitzutragen. Wir haben sehr gute und intensive Gespräche geführt, mit dem gemeinsamen Ziel, diese intensive Maßnahme so gut wie möglich umzusetzen und darauf zu achten, dass die Verfassungsmäßigkeit zu jedem Zeitpunkt gewahrt bleibt.”
Drei-Phasenmodell der Impfpflicht ab Inkrafttreten
Mit dem Inkrafttreten der Impfpflicht ab Anfang Februar für alle ab 18 Jahren werde es eine Eingangsphase geben, in der die Menschen die Gelegenheit bekämen, sich von der Impfung überzeugen zu lassen. Ab Mitte März werde die Impfpflicht dann auch tatsächlich kontrolliert. “Es wird ein Kontrolldelikt sein, bei dem man seinen Impfstatus gegenüber kontrollierenden Organen darlegen muss und wenn man nicht geimpft ist, dementsprechend bestraft wird”, so Nehammer.
Die zweite Phase folge, wenn der Impffortschritt noch immer nicht ausreichend sei. Dann werde es ein Erinnerungs- bzw. Informationsschreiben an diejenigen geben, die noch nicht geimpft sind. In der dritten Phase, wenn all das nichts nütze, werde es ein Schreiben mit einem Impf-Termin, bei Nichteinhaltung dessen auch eine Strafverfolgung geben. “Das ist ein Phasenmodell, das so gestaltet worden ist, dass die Regierung und der Gesundheitsminister gemeinsam mit dem GECKO-Stab genau beurteilen kann, wie der Fortschritt des Impfens in unserem Land ist.” Im besten Fall werde man die dritte Phase gar nicht brauchen. Das sei auch das gemeinsame Ziel, betonte der Regierungschef.
Der Bundeskanzler bedankte sich bei den Expertinnen und Experten, die an dem Gesetz zur Impfpflicht gearbeitet haben. “Das Gesetz ist so konstruiert, dass so flexibel wie möglich auf die Entwicklungen der Corona-Situation reagiert werden kann. Es ist kein starres, sondern ein sich anpassendes Konzept. Wir haben auch die abgegebenen Stellungnahmen und die Opposition sehr ernst genommen. Es war für uns nach einem klaren Prozess mit den Expertinnen und Experten auch klar, dass es große Bedenken hinsichtlich der Impfpflicht für Jugendliche gibt. Daher haben wir entschieden, dass die Impfpflicht nun ab 18 Jahren gilt. Mit der Impfpflicht haben wir die Chance, dass das Virus künftig nicht mehr in der Lage ist, unsere Freiheit zu beschränken”, so Nehammer abschließend.
Verfassungsministerin Edtstadler: Impfpflicht zum Schutz der Gesellschaft
Verfassungsministerin Karoline Edtstadler betonte bei der Pressekonferenz, dass die Impfpflicht eine Ultima Ratio, also das letzte Mittel sei. “Eine allgemeine Impfpflicht, wie wir sie einführen, ist keine kurzfristige Maßnahme. Sie ist aber zentral im Kampf gegen die Pandemie. Damit stellen sich substantielle gesundheitspolitische und verfassungsrechtliche Fragen.” Der Gesetzesentwurf sei sehr ausbalanciert. Man habe berechtigte Einwände nach dem Begutachtungsentwurf ernst genommen, damit das Gesetz vollziehbar werde.
“Darin befinden sich viele Verordnungsermächtigungen: im Hinblick auf Impfstoffe, auf Impfintervalle, auf Ausnahmen für bestimmte Personen, was die Impfpflicht betrifft und vieles mehr. Es ist keine Frage, dass die Impfpflicht ein Eingriff in die Grundrechte ist. Aber der Eingriff ist gerechtfertigt, wenn man ein legitimes Ziel in einer demokratischen Gesellschaft verfolgt”, erläuterte die Verfassungsministerin. Und das sei eben der Schutz der Gesellschaft und die Aufrechterhaltung der Gesundheitssysteme.
“Es braucht auch ein effektives Mittel. Die Impfung wirkt und schützt vor schweren Krankheitsverläufen sowie vor einer intensivmedizinischen Behandlung. Sie ist im Moment das effizienteste Mittel im Kampf gegen die Pandemie”, so Edtstadler. Und ein weiterer wichtiger Punkt sei, “dass diese Pflicht verhältnismäßig ist”. Man müsse eine Grundrechtsabwägung vornehmen. “Es existiert eine ganz klare Judikatur des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.”
Das Gesetz werde nach dem 15. März kontrolliert. In einer zweiten Phase könne der Gesundheitsminister Erinnerungsschreiben an alle, die noch nicht geimpft sind, herausgeben. “In der dritten Phase können automationsunterstützt Strafverfügungen ausgestellt werden. Man kann vier Mal gestraft werden, wenn man diesem Impfstatus nicht entspricht. Ziel ist es nicht, dass die Menschen gestraft werden, sondern dass sie zur Impfung kommen”, sagte Karoline Edtstadler. Eine Ersatzfreiheitsstrafe und Beugehaft werde es dabei nicht geben. Das Gesetz könne in Teilen auch per Verordnung außer Kraft gesetzt werden für den Fall, dass die nächste Variante des Virus leichter ist oder falls Expertinnen und Experten sagen, dass die Impfung nicht mehr das probate Mittel sei, so Edtstadler.
(bundeskanzleramt.gv.at)