Härtefallfonds: 6 statt 3 Zahlungen, bis zu 3.000 Euro Comeback-Bonus

Finanzminister Blümel: Härtefallfonds wird erweitert und Comeback-Bonus bis zu 3.000 Euro eingeführt. Insgesamt können Antragsberechtigte bis zu 15.000 Euro erhalten.

„Wir wollen immer besser werden. In den verschiedensten Bereichen. Wir reden mit den Unternehmerinnen und Unternehmern. Wir haben eine eigene Hotline im Finanzministerium eingerichtet um direkt mit den Menschen im Kontakt zu sein und zu hören, wo drückt der Schuh. Wir haben die Stimmen der Unternehmerinnen und Unternehmer gehört und deshalb werden wir den Antragszeitraum für den Härtefallfonds von 3 auf 6 Monate erweitern und die Mindesthöhe der Auszahlung auf 500 Euro setzen“, so Finanzminister Gernot Blümel beim heutigen Pressestatement nach dem Ministerrat. Bisher konnten innerhalb eines Betrachtungszeitraums von sechs Monaten für drei Monate Unterstützungen von maximal 2.000 Euro pro Monat aus dem Härtefallfonds beantragt werden. Nach der Erweiterung können innerhalb eines Betrachtungszeitraums von neun Monaten für sechs Monate eine Unterstützung beantragt werden – insgesamt also bis zu 12.000 Euro statt 6.000 Euro.

Comeback-Bonus bis zu 3.000 Euro

„Zusätzlich gibt es einen Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Monat. Damit wollen wir auf das hören, was wir auch vielfach von Unternehmerinnen und Unternehmern erzählt bekommen haben, dass es sich teilweise nicht ausgeht mit den privaten Mieten, mit den Privatkosten, die man hat. Deswegen wollen wir hier schnell helfen“, so Finanzminister Blümel weiter. Der Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro betrachtungszeitraum gilt für alle, die Anspruch auf den Härtefallfonds in Phase 2 haben und wird für Anträge, die bereits abgeschlossen wurden, automatisch ausbezahlt. Der Comeback-Bonus beträgt damit bis zu 3.000 Euro pro Person. Damit können Antragsberechtigte insgesamt bis zu 15.000 Euro aus dem Härtefallfonds erhalten.

Aufstockung bei Minimalbeträgen auf 500 Euro

Ebenso wird bei Personen, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1.500 Euro netto, bisher einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben, dieser zukünftig automatisch auf jeweils 500 Euro pro Betrachtungszeitraum aufgestockt. Somit wird die Mindestsumme pro Betrachtungszeitraum 1.000 Euro betragen – mindestens 500 Euro plus 500 Euro Comeback Bonus.

(bmf.gv.at)

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