Eduard Müller begrüßt Beschlüsse zur Reform der Finanzverwaltung

Finanzminister Eduard Müller begrüßt die Reform der Finanzverwaltung, die gestern vom Budgetausschuss auf den Weg gebracht wurde. Sie soll ab 1. Juli 2020 in Kraft treten und umfasst eine Organisationsreform der Bundesverwaltung. So sollen die 40 Finanzämter durch die bundesweiten Behörden „Finanzamt Österreich“ und “Finanzamt für Großbetriebe” ersetzt und die neun bestehenden Zollämter zum “Zollamt Österreich” zusammengefasst werden. Darüber hinaus werden künftig die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung sowie der Finanzstrafbehörde im “Amt für Betrugsbekämpfung” gebündelt. Ziel der Reform ist, Kompetenzen zu bündeln, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und die fachliche Qualität zu erhöhen.

Fotocredit: Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Finanzminister Eduard Müller: „Die derzeitige Struktur der Finanzverwaltung ist angesichts der aktuellen Herausforderungen wie Digitalisierung und Globalisierung nicht zukunftsfit. Durch die Reform werden wir Abläufe effizienter gestalten und die digitalen Möglichkeiten besser nutzen können. Die Reform wird außerdem zu einer gleichmäßigeren Arbeitsaufteilung innerhalb des Finanzamts Österreich führen, wobei die regionalen Standorte erhalten bleiben. Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen wird die Reform eine Verringerung der Bürokratie beispielsweise bei Übersiedlungen sowie schnellere Erledigungen bringen.“

Schuldenbremse und Steuerreform wirken nachhaltig

Außerdem wurden im Budgetausschuss der Verankerung der Schuldenbremse in der Bundesverfassung, der gestaffelten Pensionserhöhung ab 2020 sowie einem Gesetzentwurf, der einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses auch für die Jahre 2019 und 2020 sicherstellt, zugestimmt.

Darüber hinaus wurde die erste Etappe der ursprünglich geplanten Steuerreform beschlossen. Nachdem die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge für kleine Einkommen bereits 2018 und der Familienbonus 2019 eingeführt wurden, soll diese Etappe ab  1.1.2020 in Kraft treten. Darin ist unter anderem eine weitere Entlastung niedrigerer Einkommen durch eine höhere Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge sowie eine Erhöhung des Verkehrsabsetzbetrags vorgesehen. Die Steuerpflichtigen profitieren bis zu einem maximalen Jahreseinkommen von 21.500 Euro zusätzlich zur bisherigen Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge von einem “Sozialversicherungsbonus” in Höhe von 300 Euro. Auch Pensionistinnen und Pensionisten erhalten eine höhere Negativsteuer sowie einen höheren Absetzbetrag. Selbstständige und Bauern müssen künftig geringere Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Von der Steuerreform 2020 profitieren auch Kleinunternehmer/innen. Für sie wurde die Umsatzsteuerpflicht auf  35.000 Euro (bisher 30.000 Euro) angehoben. Zudem wurden eine einfache Pauschalierung für Kleinunternehmen sowie eine Verdoppelung der betraglichen Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro auf den Weg gebracht.

Zielgerichtete ökologische Maßnahmen

Das Steuerreformgesetz umfasst außerdem die Senkung der Umsatzsteuer auf E-Books auf 10% sowie Steuerbegünstigungen für erneuerbare Energien wie Wasserstoff, Biogas und Strom aus Photovoltaik. Darüber hinaus ist eine aufkommensneutrale Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe vorgesehen, sodass Fahrzeuge mit höherem C02-Ausstoß künftig stärker belastet werden. Zusätzlich wurden Begünstigungen für erneuerbare Energie und ökologische Anreize für Elektrofahrräder und Dienstautos auf den Weg gebracht.

Digitalsteuergesetz für mehr Steuergerechtigkeit

In Ergänzung der bestehenden Werbeabgabe werden große Internetkonzerne mit Beginn des Jahres 2020 eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze abzuführen haben. Dieser Steuer sollen Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro bzw. einem jährlichen Umsatz aus Onlinewerbeleistungen in Österreich von mindestens 25 Mio. Euro unterliegen. Von den Einnahmen aus der Digitalsteuer sollen jährlich 15 Mio. Euro an österreichische Medienunternehmen gehen. 

Eduard Müller: „Die Steuerreform wird die Steuerzahler weiter entlasten und so auch die den Konsum und damit die Wirtschaft ankurbeln. Die Reform bringt auch mehrere Maßnahmen für ein ökologischeres Steuersystem mit sich. Gleichzeitig werden künftig internationale Internetkonzerne, die in Österreich gute Geschäfte machen, in die Pflicht genommen, auch in unserem Land Steuern zu zahlen. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines fairen Besteuerungssystems im digitalen Zeitalter.“

(bmf.gv.at)