Briten besiegeln Brexit-Deal: Das sieht das Abkommen vor

Von britischem Parlament verabschiedetes Abkommen sorgt für Klarheit und Planungssicherheit

Brexit
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Kurz vor dem Ende der Übergangsfrist mit Jahresende hat das britische Parlament heute das Brexit-Abkommen zwischen der EU und Großbritannien angenommen. Aufseiten der EU kann das Europäische Parlament aufgrund der späten Einigung nicht mehr vor Jahresende zustimmen, es kommt zu einer vorläufigen Anwendung des Abkommens bis zum 28. Februar 2021 auf Basis eines Ratsbeschlusses.

In der österreichischen Wirtschaft sorgt das Zustandekommen des Abkommens für Erleichterung. Damit ist sichergestellt, dass es nach Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 halbwegs geordnete Verhältnisse statt Chaos in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Ländern der EU und Großbritannien gibt. “Zumindest gibt es Klarheit und Planungssicherheit. Die Betriebe wissen, woran sie sind”, sagt WKÖ-Generalsekretär-Stv. Mariana Kühnel. Großbritannien werde weiterhin ein wichtiger Handelspartner und Absatzmarkt sein. Daher sollte Österreich jede Chance nützen, die jetzige Partnerschaft in Zukunft noch enger und umfassender zu gestalten.

Der Entwurf des Handels- und Kooperationsabkommens besteht aus drei Hauptteilen

  • Freihandelsabkommen
    • Handel von Waren und Dienstleistungen, Investitionen, Wettbewerb, staatliche Beihilfen, Steuertransparenz, Luft- und Straßenverkehr, Energie, Nachhaltigkeit, Fischerei, Datenschutz, Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
    • Nullzölle und Nullquoten
    • Faire Wettbewerbsbedingungen: Hohes Schutzniveau in Bereichen Umweltschutz, Klimawandel und Kohlenstoffpreisgestaltung, Sozial- und Arbeitnehmerrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen, solide und gleiche Wettbewerbsbedingungen inklusive Streitbeilegungsmechanismus plus Sanktionsmechanismus
    • Rahmen für gemeinsame Bewirtschaftung der Fischbestände in den Gewässern der EU und des Vereinigten Königreichs: 5 ½ Jahre Übergangsphase mit -25 % Fangquote für EU, ab 2021 jährliche Verhandlungen.
    • Dauerhafte und nachhaltige Vernetzung in Bereichen Luft-, Straßen-, Schienen- und Seeverkehr (aber nicht gleicher Marktzugang wie Binnenmarkt) inklusive gleiche Wettbewerbsbedingungen
    • Energie: neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen, und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.
    • Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit
    • Teilnahme an EU-Programmen für 2021-2027 wie Horizon Europa (aber nicht Erasmus)
  • Sicherheitspartnerschaft
    • Neuer Rahmen für Strafverfolgung und justizielle Zusammenarbeit in Straf- und Zivilsachen
  • Horizontale Vereinbarungen:
    • Handhabung und Kontrolle des Abkommens und Einsetzung eines Gemeinsamen Partnerschaftsrats zur ordnungsgemäßen Anwendung des Abkommens. Dabei gibt es verbindliche Durchsetzungs- und Streitbeilegungsmechanismen. Beide Parteien können im Falle von Verstößen gegen das Abkommen sektorübergreifende Gegenmaßnahmen ergreifen. Dies gilt für alle Bereiche der Wirtschaftspartnerschaft.

(WKO.AT)