Österreich investiert am zweitmeisten in der Eurozone im Verhältnis zum BIP (laut EZB) – Verlustrücktrag und Verlängerung des Fixkostenzuschusses helfen betroffenen Betrieben
Während Österreich bisher gut gelungen ist, die Gesundheit der Menschen vor COVID 19 zu schützen und die Virusausbreitung weitgehend einzudämmen, sind die weltweiten wirtschaftlichen Folgen auch hierzulande massiv. Laut WIFO ist Österreichs Wirtschaft im 2. Quartal gegenüber dem Vorjahr um 12,8 Prozent eingebrochen. „Wir stehen mit dieser Entwicklung nicht alleine da. Das BIP ist in vielen Ländern der Welt stark zurückgegangen. Im Gegensatz zu anderen Staaten investieren wir aber in der Eurozone am zweitmeisten für den Wiederaufbau der Wirtschaft“, so Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer Pressekonferenz.
Insgesamt wurde mittlerweile ein 50 Mrd. Euro schweres Paket geschnürt, das laufend ausgebaut und nachjustiert wird, um die Bedürfnisse möglichst vieler Österreicherinnen und Österreicher abzudecken. Dieses soll Unternehmen und die damit verbundenen Arbeitsplätze retten, die Menschen entlasten sowie Investitionen fördern, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln.
Steuern sparen durch sofortigen Verlustrücktrag
Eine dieser Entlastungmaßnahmen ist der Verlustrücktrag. Mit der heute in Begutachtung gehenden Verordnung können betriebliche Verluste aus dem Coronajahr in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro in das Jahr 2019, in bestimmten Fällen sogar in 2018, rückgetragen werden. Dadurch wird die Steuerlast für die guten Vorjahresergebnisse sofort gesenkt und den Unternehmen Liquidität zu Verfügung gestellt. Dies erfolgt über einen eigenen Antrag, der ab Inkrafttreten der Verordnung Mitte September mittels Formular oder über FinanzOnline gestellt werden kann. „Normalerweise würde der Verlustrücktrag erst in der Veranlagung des Jahres 2020, also etwa Mitte 2021, berücksichtigt werden können. Das ist für viele Unternehmen zu spät. Um jetzt zu helfen, werden Betriebe ihre Steuerlast für Gewinne aus 2019 sofort reduzieren können. Der Verlustrücktrag und diese Sonderregelung bringen eine schnelle Liquiditätsspritze für österreichische Unternehmen in der Größenordnung von etwa 5 Mrd. Euro. Für die Unternehmen heißt das, dass zum Beispiel heuer gestundete Steuern nicht vollständig bezahlt werden müssen. Insgesamt haben wir bislang 6,4 Milliarden Euro an Steuern gestundet“, betont Blümel.
Fixkostenzuschuss geht in die Verlängerung
Mehr Liquidität gibt es für Unternehmen auch durch den Fixkostenzuschuss, dessen zweite Phase im September startet. Seit Anfang Juni zahlt der Staat bereits einen Zuschuss für Fixkosten bis zu 90 Millionen Euro pro Unternehmen, der nicht zurückbezahlt werden muss. Bisher stammt die überwiegende Mehrheit der Anträge von kleinen Unternehmen, mit durchschnittlichen Fixkosten in Höhe von rund 10.000 Euro. „Auch wenn die Stimmung in der Wirtschaft langsam besser wird, wird es weiterhin Branchen geben, für die die Aussicht über den Herbst hinaus trüb bleibt. Um unsere Betriebe winterfest zu machen, werden wir die Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppeln, die Voraussetzungen für die Förderung nach unten drehen und gleichzeitig die bezuschussbaren Fixkosten massiv ausweiten. Damit können Unternehmen mit weniger Aufwand bis zu 100 Prozent der Fixkosten erstattet bekommen. So wollen wir vor allem langfristig betroffenen Unternehmen helfen“, erklärt der Finanzminister abschließend.
(bmf.gv.at)