Die Europäischen Unternehmensförderpreise 2019 (European Enterprise Promotion Awards 2019)
Die Ausschreibung für die Europäischen Unternehmensförderpreise ist eröffnet! – Mit 29. Jänner 2019 erfolgte der Startschuss der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission für die heurige Ausschreibung der Europäischen Unternehmensförderpreise. Mit dem Europäischen Unternehmensförderpreis werden die kreativsten und erfolgreichsten Initiativen ausgezeichnet, mit denen sich öffentliche Einrichtungen und öffentlich-private Partnerschaften in EU-Ländern um den Unternehmergeist und insbesondere um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verdient machen.
Der Europäische Unternehmensförderpreis wird seit 2006 vergeben und würdigt herausragende Leistungen bei der Förderung des Unternehmertums und der Kleinunternehmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Seit Einführung des Preises wurden fast 3.000 Projekte eingereicht, die bereits zur Gründung von Tausenden von Unternehmen beigetragen haben. Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei Public Private Partnerships (PPP) ein.
Auch diesmal möchte die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige Kommissarin der Europäischen Kommission, Elżbieta Bieńkowska, öffentliche Einrichtungen und öffentlich-private Partnerschaften mit der Chance auf diese Auszeichnung für die bei der Unternehmensförderung erzielten Erfolge dazu ermuntern, noch stärker auf die Unternehmen und ihre Bedürfnisse einzugehen. Erfolgversprechend sind dabei besonders innovative Projekte mit möglichst konkreten, nachhaltigen und idealerweise quantifizierten Ergebnissen.
In den letzten Jahren war der Zustrom zur Kategorie „Förderung des Unternehmergeistes” besonders hoch, wodurch die Konkurrenz in dieser Kategorie besonders hart ist. Bei einer Einreichung wäre daher zu überlegen, ob Ihr Projekt nicht auch in einer anderen Kategorie erfolgreich sein könnte.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig: Die besten Projekte werden zuerst national gekürt, bevor diese – in einer zweiten Stufe – bei der Europäischen Kommission eingereicht werden, um in Wettbewerb mit der europäischen Konkurrenz treten zu können.
Auch in diesem Jahr wird die nationale Vorauswahl zweistufig durchgeführt, um die Einreichung von Projekten zu erleichtern. Zunächst ist daher in einem ersten Schritt nur ein verkürztes Teilnahmeformular mit den wichtigsten Daten und Fakten auszufüllen. Die Frist für die Einreichung von Projekten in der nationalen Stufe zur Vorauswahl endet mit 29. März 2019.
In den folgenden sechs Kategorien können Projekte eingereicht werden:
- Förderung des Unternehmergeistes
- Investition in Unternehmenskompetenzen
- Verbesserung der Geschäftsumgebung
- Förderung der Internationalisierung der Wirtschaftstätigkeit
- Förderung der Entwicklung von grünen Märkten und Ressourceneffizienz
- Verantwortungsvolles und integrationsfreundliches Unternehmertum
Daneben vergibt die Europäische Jury auch den Großen Preis der Jury für die Initiative aus einer beliebigen Kategorie, die als kreativster und inspirierendster Beitrag zur Förderung des Unternehmertums angesehen wird.
Weitere Informationen zu den Europäischen Unternehmensförderpreise erhalten Sie unter folgendem Link: http://ec.europa.eu/growth/smes/support/enterprise-promotion-awards/ sowie bei der nationalen Kontaktstelle im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Abteilung II/4 – KMU, Stubenring 1, 1011 Wien.
Das Teilnahmeformular für die Kurzeinreichung (erste Stufe der nationalen Auswahl), ein Factsheet sowie das Verfahrenshandbuch für eine Beteiligung am Europäischen Unternehmensförderpreis können Sie unter “Weiterführende Informationen” am Seitenende herunterladen.
(bmdw.gv.at)