Ausschreibung der Netzreserve soll Kosten senken – Industrie und Gewerbe nunmehr Gleichberechtigte.
Die Bundesregierung hat heute den ersten Teil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) dem Nationalrat zugeleitet. “Es handelt sich um die Sicherstellung der Stromnetzreserve, bei der sich künftig neben den Elektrizitätsversorgern auch Industrie und Gewerbe beteiligen können. Damit wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer Österreich erfüllt”, sagt Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
Grundsätzlich gilt: Je mehr Akteure sich an der Ausschreibung der Netzreserve beteiligen können, desto günstiger sind die Preise, und diese Preisreduktion kommt der gesamten Volkswirtschaft zugute. Bisher wurden die Lieferanten der Netzreserve aus einem kleinen Kreis der institutionellen Versorger ausgewählt und die Vergütungen auf Vollkostenbasis bemessen. Diesen Umstieg vom kostenbasierten zum wettbewerbsbasierten Zuteilungsverfahren hat die WKÖ seit vielen Jahren gefordert, die Regierungsvorlage verwirklicht diesen Vorschlag nun.
Weitere Verbesserungen müssen folgen
Gleichzeitig hält Schwarzer aber weitere Verbesserungen für notwendig. Zum Beispiel sollte der Mindestzeitraum für die Belieferung weiter verkürzt werden, damit sich noch mehr Standorte an der Bereitstellung der Ersatzenergie beteiligen können. Die Verkürzung von 12 auf 6 Stunden im Vergleich zum Begutachtungsentwurf sei ein guter Schritt, richtig wäre jedoch ein Mindestzeitraum von bloß drei Stunden. Je mehr Unternehmen mitbieten können, desto günstiger für Alle.
Die Flexibilität ist dritter Pfeiler neben erneuerbarer Energie und Effizienz. Daher ist noch ein weiteres Anreizinstrument zu entwickeln, um Netze auch durch Abschaltung von Lasten stabil zu halten, wenn der Verbrauch über das Angebot hinauszuschießen droht. Hier ist Deutschland einen Schritt weiter und mit dem EAG soll Österreich gleichziehen. Künftig gilt es nicht nur Energie in ausreichender Menge zu produzieren, sondern auch Produktion und Verbrauch synchron zu steuern, um den Bedarf an teuren “Notmaßnahmen” zu reduzieren.
Das Vorziehen eines Teiles des EAG-Pakets ist notwendig, da die bisherigen Rahmenbedingungen zu restriktiv waren und die Kommission auf die Reform gedrängt hat. “Auf diese Weise wird die Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit einer Effizienzsteigerung verknüpft”, so Schwarzer.
(WKO.AT)