WKÖ Unwetter-Hilfsaktion: Betrieben muss rasch und unbürokratisch geholfen werden

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Unwetter-Hilfsaktion von Wirtschaftskammer und SVS

Die jüngsten heftigen Unwetter und Starkregenfälle haben nicht nur schwere Schäden im privaten Bereich, sondern auch bei Betrieben verursacht. Daher unterstützen die Wirtschaftskammer und die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) in bereits bewährter Form mit einer Hilfsaktion Mitgliedsunternehmen, die durch die Unwetter unverschuldet in Not geraten sind.

Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): “Schnelle Hilfe ist das Gebot der Stunde, denn die jüngsten Starkregenfälle können für betroffene Betriebe schnell zur Existenzbedrohung werden. Mit der nun anlaufenden Hilfsaktion stellen wir diese rasche Hilfe sicher und stehen als Wirtschaftskammer einmal mehr fest an der Seite unserer Mitglieder.”

WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf: “Die betroffenen Betriebe können sich fest darauf verlassen, dass sie bei der Bewältigung der Unwetter- und Überflutungsschäden nicht allein gelassen werden. Der Grundsatz ‘rasch, unbürokratisch, wirksam’ hat sich in der Vergangenheit bewährt und nach genau diesem Grundsatz werden wir den durch Unwetter in Not geratenen Unternehmen auch jetzt wieder hilfreich zur Seite stehen.”

Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): “Wir verstehen uns als Partner für unsere Versicherten und bieten gerade bei unvorhersehbaren Katastrophen, wie den aktuellen Unwettern, soziale Sicherheit.”

Die gemeinsame Unwetter-Hilfsaktion wird in bewährter Weise abgewickelt werden: Die finanzielle Unterstützung beträgt pro Schadensfall insgesamt 10 Prozent des entstandenen Schadens, maximal jedoch 20.000 Euro. Die Mittel werden in jedem einzelnen Schadensfall zu 50 Prozent von der jeweiligen Landeskammer, zu 30 Prozent von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen und zu 20 Prozent von der WKÖ aufgebracht. Besteht keine SVS-Mitgliedschaft, wird deren Anteil je zur Hälfte von der Landeskammer und der Bundeskammer übernommen.

Hinweis: Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihre zuständige Landeskammer bzw. Bezirksstelle.

WKÖ

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