
Die Eckpunkte des neuen Modells
Nachdem seit Monaten in Österreich über das Trinkgeld diskutiert wurde, präsentierte die Bundesregierung am 24.7.2025 eine Neuregelung.
Klar ist: Das aktuelle System ist komplex, uneinheitlich und bringt keine Rechtssicherheit – weder für Betriebe noch für ihre Mitarbeiter:innen!
Auch schließt das aktuelle System gewisse Mitarbeiter:innen von den Pauschalen aus, obwohl sie mitunter dennoch Trinkgeld erhalten. Die Folge ist volle SV-Beitragspflicht auf Basis der aufgezeichneten Trinkgelder.
Als Obmänner und -frauen der Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammern Österreichs haben wir daher seit Monaten eine zukunftsfähige Lösung gefordert:
- Rechtssicherheit und Klarheit für Betriebe und Mitarbeiter:innen: Es darf keine Nachforderungen seitens der ÖGK oder Finanz mehr geben!
- Offene Nachforderungen: Betriebe, die bereits mit Nachforderungen konfrontiert sind, müssen ebenfalls Rechtssicherheit erhalten!
- Keine exorbitanten Erhöhungen der Trinkgeldpauschalen!
- Keine Übernahme des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber!
- Bundesweit einheitlich: Schluss mit neun verschiedenen Regelungen, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen!
- Troncsysteme endlich rechtlich absichern: Mitarbeiter:innen sollen Trinkgelder untereinander aufteilen dürfen, ohne sich dabei in einem rechtlichen Graubereich bewegen zu müssen!
Die Eckpunkte des neuen Modells
- Rechtssicherheit – es sind zukünftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK mehr möglich, wenn Trinkgeld die Pauschalen überschreitet.
- Rechtssicherheit für Betriebe, die bereits mit Nachzahlung konfrontiert sind. Es soll eine Härtefallregelung für bereits geprüfte Betriebe geschaffen werden.
- Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen für die Aufteilung der Trinkgelder unter den Mitarbeiter:innen.
- Österreichweit einheitliche Pauschalsätze:
Für Mitarbeiter mit Inkasso
- 2026: 65 Euro
- 2027: 85 Euro
- 2028: 100 Euro
- danach Indexierung
Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso
- 2026: 45 Euro
- 2027: 45 Euro
- 2028: 50 Euro
- danach Indexierung
- Transparenzregelung bei Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern, sofern Arbeitgeber Trinkgeldverteilung selbst vornimmt.
- Für Mitarbeiter:innen, die die Pauschalen deutlich unterschreiten, wird eine Opting-out Möglichkeit geschaffen.
- Aliquotierung der Pauschale bei Teilzeitarbeit.
- Die Pauschalen gelten nicht für Betriebstypen, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt (beispielsweise Teile der Systemgastronomie, Altersheime).
- Entfall der Pauschale bei Abwesenheitszeiten über einem Monat.
Inkrafttreten der neuen Regelung mit 1.1.2026