WKÖ: Einigung zur Trinkgeldpauschale – Neuregelung ab 1.1.2026

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Die Eckpunkte des neuen Modells

Nachdem seit Monaten in Österreich über das Trinkgeld diskutiert wurde, präsentierte die Bundesregierung am 24.7.2025 eine Neuregelung.

Klar ist: Das aktuelle System ist komplex, uneinheitlich und bringt keine Rechtssicherheit – weder für Betriebe noch für ihre Mitarbeiter:innen!
Auch schließt das aktuelle System gewisse Mitarbeiter:innen von den Pauschalen aus, obwohl sie mitunter dennoch Trinkgeld erhalten. Die Folge ist volle SV-Beitragspflicht auf Basis der aufgezeichneten Trinkgelder.

Als Obmänner und -frauen der Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammern Österreichs haben wir daher seit Monaten eine zukunftsfähige Lösung gefordert:

  • Rechtssicherheit und Klarheit für Betriebe und Mitarbeiter:innen: Es darf keine Nachforderungen seitens der ÖGK oder Finanz mehr geben!
  • Offene Nachforderungen: Betriebe, die bereits mit Nachforderungen konfrontiert sind, müssen ebenfalls Rechtssicherheit erhalten!
  • Keine exorbitanten Erhöhungen der Trinkgeldpauschalen!
  • Keine Übernahme des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber!
  • Bundesweit einheitlich: Schluss mit neun verschiedenen Regelungen, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen!
  • Troncsysteme endlich rechtlich absichern: Mitarbeiter:innen sollen Trinkgelder untereinander aufteilen dürfen, ohne sich dabei in einem rechtlichen Graubereich bewegen zu müssen!

Die Eckpunkte des neuen Modells

  • Rechtssicherheit – es sind zukünftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK mehr möglich, wenn Trinkgeld die Pauschalen überschreitet.
  • Rechtssicherheit für Betriebe, die bereits mit Nachzahlung konfrontiert sind. Es soll eine Härtefallregelung für bereits geprüfte Betriebe geschaffen werden.
  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen für die Aufteilung der Trinkgelder unter den Mitarbeiter:innen.
  • Österreichweit einheitliche Pauschalsätze:

Für Mitarbeiter mit Inkasso

  • 2026: 65 Euro
  • 2027: 85 Euro
  • 2028: 100 Euro
  • danach Indexierung

Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso

  • 2026: 45 Euro
  • 2027: 45 Euro
  • 2028: 50 Euro
  • danach Indexierung
  • Transparenzregelung bei Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern, sofern Arbeitgeber Trinkgeldverteilung selbst vornimmt.
  • Für Mitarbeiter:innen, die die Pauschalen deutlich unterschreiten, wird eine Opting-out Möglichkeit geschaffen.
  • Aliquotierung der Pauschale bei Teilzeitarbeit.
  • Die Pauschalen gelten nicht für Betriebstypen, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt (beispielsweise Teile der Systemgastronomie, Altersheime).
  • Entfall der Pauschale bei Abwesenheitszeiten über einem Monat.

Inkrafttreten der neuen Regelung mit 1.1.2026