Verschärfte Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Um die steigenden Infektionszahlen wieder in den Griff zu bekommen, braucht es im Kampf gegen die Corona-Pandemie einen rot-weiß-roten Kraftakt. Es gilt, einen zweiten Lockdown mit allen Mitteln zu verhindern.

MSN-Maske
© ADOBE STOCK

Die Bundesregierung hat dazu heute neue bundesweit geltende Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie bekanntgegeben. Ab Freitag, 23. Oktober 00:00 Uhr, gelten folgende Regelungen:

  • Verschärfungen bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften
    • Ohne zugewiesene Sitzplätze: Indoor maximal 6 Personen, Outdoor maximal 12 Personen
    • Veranstaltungen mit mehr Personen sind nur mit zugewiesenen Sitzplätzen gestattet und unterliegen einer Anzeigepflicht bei der Gesundheitsbehörde
    • Für Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen gibt es nach wie vor eine Bewilligungspflicht
    • Maskenpflicht bei allen Veranstaltungen Indoor und Outdoor während der gesamten Dauer der Veranstaltung
    • Keine Konsumation von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen
    • Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen wird reduziert auf 1.000 Personen Indoor bzw. 1.500 Personen Outdoor
  • Neue Regelungen in der Gastronomie
    • Maximal 6 erwachsene Personen am Tisch (plus Kinder
    • Keine Konsumation vor dem Lokal nach der Sperrstunde
    • Präventionskonzept bei Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen
  • Schutz der vulnerablen Gruppen in Altersheimen
    • MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereiche
    • Testungen bei Neu- und Wiederaufnahm
    • MNS-Pflicht für Personal und regelmäßige Screening
    • Gesundheitschecks, Voranmeldung und MNS-Pflicht für Besucherinnen und Besuche
    • Hygiene- und Präventionskonzept für alle Einrichtungen verpflichtend
  • Verpflichtende Tests für Personen, die aus dem Ausland einreisen und in körpernahen Dienstleistungen arbeiten

Die Bundesländer haben wie bisher die Möglichkeit, je nach Infektionslage regionale Verschärfungen vorzunehmen.

(WKO.AT)