Burgemeister Michael Ludwig:
Mit dem heutigen Tag haben wir als Stadt Wien den gestrigen Erlass der Bundesregierung in einer Verordnung umgesetzt. Diese gilt in der gesamten Bundeshauptstadt. Alle diese Massnahmen sind als Prävention für die Eindämmung des Corona-Virus zu verstehen.
Weiters werde ich für kommenden Freitag einen Gipfel der Sozialpartner einberufen, um Ausiwkrunge auf den Wiener Arbeitsmarkt, auf die Wiener Unternehmen (KMUs, EPUs wie Grossunternehmen) und den Wirtschaftsstandort Wien zu thematisieren und demensprechend Massnahmen zu ergreifen.
Wir sind in Wien eine Stadt, wo das Miteinander im Vordergrund steht und wir unterscheiden uns hier auch von anderen Millionenstädten. Und gerade jetzt ist das besonders gefordert. Wir rufen alle Wienerinnen und Wiener dazu auf, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen, unsere Empfehlungen einzuhalten und sich um andere zu kümmern. Zusammen sind wir stärker und zusammen meistern wir auch diese Herausforderung!”
Folgende Versammlungen sind untersagt:
⚈ nicht mehr als 500 Personen im Freien
⚈ nicht mehr als 100 Personen in einem Raum (unabhängig von der Größe und Aufteilung des Raums)
Betroffen sind
⚈ Veranstaltungen und Versammlungen jeder Art
⚈ Veranstaltungsräume und –plätze jeder Art
Nicht betroffen sind
⚈ Sämtliche Formen des öffentlichen Verkehrs
⚈ Einkaufszentren, Supermärkte, sowie Gastronomiebetriebe jeder Art
⚈ Der Betrieb von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
⚈ Der Betrieb von Schulen und Kindergärten
Sehenswürdigkeiten, Museen, sind direkt betroffen.
⚈ Sie werden entweder zur Gänze geschlossen oder
⚈ es gilt die Einschränkung auf 100 Personen
Kulturbetriebe, Jugendzentren und Ausstellungsbetriebe jeder Art können unter Berücksichtigung der obigen Personenanzahl weiterhin geöffnet bleiben.
Die Wiener Märkte dienen zur Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und sind daher nicht betroffen. Flohmärkte hingegen unterliegen den Einschränkungen.
In den nächsten Tagen folgen Detailauslegungen und Spezifizierungen der Stadt Wien. Die Kommunikation darüber erfolgt unter anderem über die jeweils zuständigen Behörden wie den Gesundheits- und Veranstaltungsbehörden und der Wiener Polizei.
(ludwig2020.wien)
Foto: Stadt Wien, PID / Jobst