Kurz und Strache: Neues Gesetz ermöglicht Polit-Besetzung

Kommende Woche soll im Parlament eine Novelle des Beamtendienstrechtsbeschlossen werden. Einige Nebensätze sorgen dabei schon im Vorfeld für politische Wellen. Denn damit „werden Arbeitsplätze für politische Günstlinge geschaffen“ wie der Jurist Alfred Noll (Liste „Jetzt“) im KURIER-Gespräch vermutet. Wichtige Posten in den Ämtern von Bundeskanzler Sebastian Kurz(ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) könnten mit der geplanten Änderung auf Ebene der Gruppen- und Abteilungsleiter ohne Ausschreibungbesetzt werden.

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Noll befürchtet gar, dass „Politkommissare“ installiert werden, das sei „ein absoluter Bruch mit der bisherigen Ministerialbürokratie“. Aus dem Bundeskanzler- und Vizekanzleramt werden entsprechende Vorwürfe und Befürchtungen als “falsch” bezeichnet.

Links alter Text, rechts der neue © Bild: Parlament

Unter Paragraf 25 findet sich im neuen Gesetz folgende Formulierung: „Eine Ausschreibung ist nicht einzuleiten: Für Tätigkeiten (…) einer sonstigen Einrichtung gemäß Paragraf 7 Absatz 3 des Bundesministeriengesetzes, die dem Bundeskanzler oder dem Vizekanzler zur Beratung und Unterstützung (…) direkt unterstellt ist.“

Unter dem angesprochenen Paragrafen 7 finden sich alle „organisatorischen Einrichtungen, auch in Form von Gruppen und Abteilungen“.

Wie in den USA?

Eine Vergabe derartiger Leitungsposten ohne Ausschreibung wäre tatsächlich ein absolutes Novum. In den USA etwa werden diese wichtigen Beamtenjobs mit jedem Regierungswechsel neu besetzt, in Österreich muss der jeweilige Ressortchef mit den ihm zugewiesenen Beamten leben.

Um politische Einflussnahme zu begrenzen, werden die Leitungsposten eigentlich durch unabhängige Vergabekommissionen entschieden. Zwar kann das Ministerium bei der Besetzung der Kommission gewisse Weichen stellen, tatsächlich aber entscheiden diese weisungsfrei.

Alfred Noll: “Politkommissare” © Bild: APA – Austria Presse Agentur

Martin Glier, Sprecher von Vizekanzler Heinz-Christian Strache, sieht bei der Gesetzesänderung „gar nichts Böses“. Der neue Passus sei notwendig, um künftig so genannte „Think Tanks“ (Denkfabriken) direkt im Haus anzusiedeln. „In keinster Weise ist hier etwas anderes geplant.“ Auch gehe es bei den Änderungen darum, Experten im Haus zu behalten statt an Firmen zu verlieren. Denn mit einer weiteren Änderung können Mitarbeiter befristet mit Zulagen im Ministerium eingestellt werden.

Noll: „Patschert hoch drei“

„Wenn das ernst gemeint ist, wäre das patschert hoch drei“, poltert Noll. Solche Möglichkeiten habe man mit Sonderverträgen, dafür bräuchte es keinen derart gravierenden Eingriff. „Diese Erklärung nährt mein Misstrauen. Hier geht es darum, politische Aufpasser in die Abteilungen zu bringen. Das bedeutet, dass die bislang auf die Kabinette des Kanzlers und der Minister beschränkte Praxis, politisch nahestehende Personen einzustellen, nun auf die Ministerialstrukturen ausgeweitet wird.“

Kanzleramt beruhigt

Aus dem Bundeskanzleramt heißt es dazu: “Einen Passus, wonach im Bundeskanzleramt und Vizekanzleramt künftig alle Posten von Gruppen- und Abteilungsleitern direkt vom Kanzler (bzw. Vizekanzler) ohne Ausschreibungbesetzt werden können sieht die geplante Dienstrechtsnovelle in keiner Weise vor und ist somit falsch. Festzuhalten ist, dass diese Regelungen für keinen Mitarbeiter im Büro des Generalsekretärs oder der Sektionen des Bundeskanzleramts gelten.”

Morgen, Donnerstag, wird über die Novelle im Verfassungsausschuss debattiert. Heftige Diskussionen sind dabei vorprogrammiert.

(kurier.at)