Das bringt die erste Etappe der Steuerreform im Überblick

Was sich für Unternehmerinnen und Unternehmer jetzt ändert

Geldregen
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Es ist ein Schlussakkord, der sich für die heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer hören lassen kann: Kurz vor der Nationalratswahl am 29. September beschließt der Nationalrat noch die erste Etappe der geplanten Steuerreform. Folgende Forderungen hat die WKO für Österreichs Unternehmerinnen und Unternehmer durchgesetzt:

  • Erhöhung der Kleinunternehmergrenze
  • Einfachere Pauschalierung
  • Leichtere Absetzbarkeit geringwertiger Wirtschaftsgüter
  • Senkung des Krankenversicherungsbeitrages

Erhöhung der Kleinunternehmergrenze

Die so genannte Kleinunternehmerregelung wird gelockert. Sie setzt fest, ab wann Betriebe von ihren Einnahmen Umsatzsteuer zahlen müssen.  

Die Kleinunternehmergrenze lag bisher bei 30.000 Euro im Jahr, ab 2020 sind es 35.000 Euro Jahresumsatz. Damit können noch mehr Kleinunternehmer von dieser Verwaltungsvereinfachung profitieren. Das bedeutet, Unternehmen mit bis zu 35.000 Euro Umsatz im Jahr müssen keine Umsatzsteuer zahlen und keine Umsatzsteuererklärungen ausfüllen. Wer diese Regelung nutzt, darf wie gehabt von den Ausgaben keine Vorsteuer abziehen (kein Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen).

Eine der größten Tücken der Kleinunternehmerregelung besteht darin, dass Kleinbetriebe zu Beginn ihrer Tätigkeit oft noch nicht mit Sicherheit abschätzen können, ob sie die Umsatzgrenze im laufenden Jahr überschreiten werden. Auch hier schafft die Anhebung der Grenze etwas Spielraum.

  • Einfachere Pauschalierung 

Durch diese günstigere Pauschalierungsmethode wird Kleinunternehmen eine bessere Berücksichtigung der getätigten Betriebsausgaben ermöglicht und die bürokratische Belastung massiv gesenkt. Die Einkommensteuererklärung fällt praktisch weg und auch das Wareneingangsbuch sowie die Anlagenkartei müssen nicht mehr geführt werden. Wer Betriebsausgaben geltend gemacht hat, musste dafür bisher alle Einzelbelege für den Nachweis beim Finanzamt sammeln beziehungsweise ablegen. 

Zudem kann mit der bürokratischen auch eine steuerliche Entlastung einhergehen.

Die gesetzlichen Lockerungen ersparen rund 350.000 KMU in Österreich

50.000 Steuererklärungen

75 Millionen Euro Steuervolumen

1 Million Stunden Aufwand für Bürokratie 

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Anschaffungen leichter abschreiben
Laptop, Handy, Schreibtischsessel – sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die ein Unternehmer für seine Tätigkeit braucht, sind künftig schneller absetzbar. Bisher konnten Betriebe nur Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten 400 Euro nicht übersteigen, sofort abschreiben. Ab 2020 sind Wirtschaftsgüter bis zu 800 Euro sofort abschreibbar. Das macht es für den Unternehmer nicht nur einfacher, weil er sich die schrittweise Absetzung erspart, sondern entlastet die Betriebe liquiditätsmäßig insgesamt um 200 Millionen Euro.Das bringt für alle Unternehmen und insbesondere Ein-Personen-Unternehmen und kleine Betriebe (KMU) spürbare Erleichterungen.

Krankenversicherungsbeitrag sinkt
Mit dem Beschluss der Reform wird auch festgelegt, dass der Krankenversicherungsbeitrag für alle Selbständigen mit 1. 1. 2020 um 0,85 Prozentpunkte sinken soll. Damit wird eine Gleichbehandlung mit Arbeitnehmern und Pensionisten erreicht, denen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden, finanziert aus dem Bundesbudget.

(wko.at)