Österreich wird dazu laut Außenministerin Kneissl aus der Europaratskonvention aussteigen. Briten hierzulande droht der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung.
Wien – Im Fall eines ungeregelten Brexits sollen die rund 25.000 in Großbritannien lebenden Österreicher die Möglichkeit einer Doppelstaatsbürgerschaft bekommen. Das kündigte Außenministerin Karin Kneissl am Dienstag an.
Zu diesem Zweck müsse Österreich sich teilweise aus der Europaratskonvention zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften zurückziehen, was fast alle anderen Mitgliedstaaten bereits getan hätten, erklärte Kneissl.
Keine ähnliche Regelung für Austrotürken
Ein solcher Schritt bedeutet laut Kneissl aber nicht, dass Österreich Doppelstaatsbürgerschaften künftig Tür und Tor öffnen will. Prinzipiell sollen sie weiter vermieden werden, aber Ausnahmeregelungen für drei Gruppen geschaffen werden: Österreicher in Großbritannien, Überlebende der Shoah und deren Nachkommen sowie – wie bereits kontroversiell diskutiert – für deutschsprachige und ladinische Südtiroler. Eine ähnliche Regelung für Österreicher türkischer Herkunft schließt Kneissl weiter aus.
Briten droht Verlust der Aufenthaltserlaubnis
Während Österreichern auf der Insel also geholfen wird, dürften britische Staatsbürger in Österreich nach einem ungeordneten Brexit ihr Aufenthaltsrecht verlieren. Wenn Österreich keine rechtliche Sonderregelung einführt, wären die in Österreich lebenden Briten mit 31. März wie normale Drittstaatsangehörige zu behandeln und müssten einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, sagte Innenministeriumssprecher Christoph Pölzl der APA.
Ob Österreich in einem solchen Fall Sonderregelungen einführt, ist laut Innenministerium noch offen. “Das hängt auch von der weiteren Vorgangsweise der britischen Seite gegenüber den dort aufhältigen EU-Bürgern ab”, hieß es. Derzeit würden die unterschiedlichen Szenarios geprüft.
Rund 10.700 britische Staatsangehörige leben laut Statistik Austria in Österreich. Bei einem geregelten Brexit würde sich laut dem Austrittsabkommen für Briten in EU-Ländern zunächst nichts ändern. Das Aufenthaltsrecht, das sie vor Ende der Übergangsphase bis Ende 2020 erworben haben, bliebe nach dem Brexit bestehen. Dasselbe gilt umgekehrt für EU-Bürger in Großbritannien. Allerdings ist ungewiss, ob der Austrittsvertrag im britischen Parlament eine Mehrheit bekommt. Die Abstimmung ist für den 15. Jänner geplant.
(APA, mobil.derstandard.at)