Außenminister Schallenberg: Keine Straffreiheit für das Verbrechen der Aggression

Bei der Eröffnungsrede einer Konferenz der Universität Wien und des Außenministeriums zum Internationalen Strafgerichtshof am 6. und 7. Oktober 2023 unterstrich Außenminister Alexander Schallenberg die Notwendigkeit, Täter des Verbrechens der Aggression zur Rechenschaft zu ziehen. Das Römische Statut schließt den Tatbestand der Aggression gegenwärtig aus dem Zuständigkeitsbereich des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Fällen wie der Ukraine, Syrien, Irak oder Jemen aus. Die Konferenz bot eine Plattform für Reformvorschläge.

Zu Beginn seiner Rede fand Außenminister Alexander Schallenberg klare Worte zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und verurteilte die dort begangenen Völkerrechtsverletzungen wiederholt scharf. Der illegale, ungerechtfertigte und unprovozierte Krieg stelle einen Akt der Aggression dar, der entsprechend geahndet werden müsse.

Österreich hat sich der Kerngruppe von Staaten angeschlossen, die sich für die Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine einsetzen.,

bekräftigte der Außenminister Österreichs Engagement gegen Straflosigkeit für das Verbrechen der Aggression.

Das heurige 25-jährige Bestehen des Römischen Statuts biete Grund zu feiern, aber auch eine Gelegenheit zum Nachdenken. In seiner derzeitigen Fassung schränkt das Römische Statut die Zuständigkeit des IStGH für das Verbrechen der Aggression ein. Diese Jurisdiktionslücke müsse schnellstmöglich geschlossen werden, so Außenminister Schallenberg.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen werden weiterhin in Konfliktgebieten weltweit verübt. Die Stärkung und die Erweiterung des Römischen Statuts waren noch nie so dringend wie heute.,

appellierte Außenminister Schallenberg. Derzeit laufen vier Verfahren und Ermittlungen in 17 Fällen auf vier Kontinenten vor dem IStGH.

Alexander Schallenberg erinnerte an die Grundsätze des IStGH – internationale Gerechtigkeit, Rechenschaftspflicht und Rechtsstaatlichkeit – und beendete seine Rede in Zuversicht, dass die Konferenz Änderungsvorschläge hervorbringe, um die Jurisdiktionslücke im Römischen Statut in Bezug auf das Verbrechen der Aggression zu schließen.

BMEIA