Am 22. Jänner 2021 ist der Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft getreten. Mehr als 70 Jahre nach Hiroshima und Nagasaki schafft der Vertrag erstmals ein völkerrechtliches Verbot der schrecklichsten Massenvernichtungswaffe, die der Mensch je geschaffen hat. Das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrags bezeichnete Außenminister Alexander Schallenberg als historisch:
– Damit schlagen wir heute eine neue Seite auf. Die heimtückischste Waffe, die der Mensch je erfunden hat, ist mit dem heutigen Tag angezählt. Das ist ein großer Schritt nach vorne – hin zu einer Welt, frei von Atomwaffen – so Schallenberg bei der Pressekonferenz anlässlich des Inkrafttretens.
Das Risiko eines nuklearen Zwischenfalls habe mit dem Ende des Kalten Krieges nicht abgenommen, ein Atomwaffenverbot sei heute wichtiger denn je, betonte Schallenberg. Es gebe weltweit mehr als 13.000 Nuklearwaffen. Die Staaten mit dem entsprechenden Know-how haben zugenommen. Auch würden Milliarden in die Entwicklung neuer, noch effektiverer Atombomben investiert.
– Statistisch gesehen wird es einmal zu einem Unfall in einem der Atomwaffen-Arsenale kommen. Die Auswirkungen wären horrend. Atomwaffen sind eine Gefahr für die Menschheit: Bevor sie uns vernichten, müssen wir sie vernichten – mahnte der Außenminister.
Die immanente Bedrohung durch einen Einsatz oder Unfall mit Nuklearwaffen für die gesamte Menschheit verdeutlichen auch zwei Kurzfilme, die Schallenberg aus Anlass des Inkrafttretens des Atomwaffenverbotsvertrags präsentierte.
Inmitten einer neuen nuklearen Aufrüstungsspirale setzt der „Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons – TPNW“ einen Meilenstein für Abrüstung und Sicherheit. Österreich zählt zu den zentralen Initiatoren des Vertrags. 90 Tage nach Ratifikation durch den 50. Unterzeichnerstaat tritt der Atomwaffenverbotsvertrag am 22. Jänner 2021 in Kraft.
(bmeia.gv.at)