Wichtiges Signal für Betriebe und Arbeitsplätze
Die Bundesregierung hat erste Öffnungsschritte unter Auflagen bekannt gegeben.
Die Eckpunkte im Überblick:
Ab Montag, den 8. Februar dürfen
- Handel, Zoos, Museen und Galerien
unter folgenden Voraussetzungen wieder für den Kundenverkehr geöffnet werden:
- FFP-2-Maskentragepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden;
- max. 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche; In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Im Lebensmittel-Einzelhandel bleibt die 10 m²-Regel weiterhin bestehen.
- Einhaltung des Mindestabstandes von 2m
Ebenfalls für den Kundenverkehr öffnen dürfen
- körpernahe Dienstleister
unter folgenden Voraussetzungen:
- Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften
- FFP-2-Maskentragepflicht für Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden
- Kundinnen und Kunden müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Covid-19-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Informationen zu behördlichen Teststraßen in den Bundesländern finden Sie unter folgenden Links:
Darüber hinaus werden ab 8. Februar die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Bundesland wieder geöffnet:
- Volksschulen bieten wieder Präsenzunterricht
- für Unter- und Oberstufen gilt für den Präsenzunterricht ein Schichtbetrieb (jeweils 2 Tage pro Woche)
- Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn man sich testen lässt – sonst Distance Learning
- die Tests finden in den Schulen statt
Zur Eindämmung der Infektionszahlen wird die derzeit gültige Einreise-Verordnung verschärft.
Hinweis:
Bis zum Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben.
Bis zum Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben.
(WKO.AT)
Foto: WKÖ