Erste Öffnungsschritte ab 8. Februar

Wichtiges Signal für Betriebe und Arbeitsplätze

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Die Bundesregierung hat erste Öffnungsschritte unter Auflagen bekannt gegeben.

Die Eckpunkte im Überblick:

Ab Montag, den 8. Februar dürfen

  • Handel, Zoos, Museen und Galerien

unter folgenden Voraussetzungen wieder für den Kundenverkehr geöffnet werden:

  • FFP-2-Maskentragepflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden;
  • max. 1 Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche; In Shopping-Centern werden als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Im Lebensmittel-Einzelhandel bleibt die 10 m²-Regel weiterhin bestehen.
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 2m

Ebenfalls für den Kundenverkehr öffnen dürfen

  • körpernahe Dienstleister

unter folgenden Voraussetzungen:

  • Einhaltung der bisher bereits gültigen Hygienevorschriften
  • FFP-2-Maskentragepflicht für Dienstleister sowie Kundinnen und Kunden
  • Kundinnen und Kunden müssen bei Inanspruchnahme der Dienstleistung einen negativen Covid-19-Test (Eintrittstest) beim Dienstleister vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Informationen zu behördlichen Teststraßen in den Bundesländern finden Sie unter folgenden Links:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

Darüber hinaus werden ab 8. Februar die Schulen unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Bundesland wieder geöffnet: 

  • Volksschulen bieten wieder Präsenzunterricht
  • für Unter- und Oberstufen gilt für den Präsenzunterricht ein Schichtbetrieb (jeweils 2 Tage pro Woche)
  • Präsenzunterricht ist nur möglich, wenn man sich testen lässt – sonst Distance Learning
  • die Tests finden in den Schulen statt 

Zur Eindämmung der Infektionszahlen wird die derzeit gültige Einreise-Verordnung verschärft.

Hinweis:
Bis zum Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung können sich noch Änderungen ergeben.

(WKO.AT)
Foto: WKÖ