Toleranz für “Pickerl”-Fristen: KFZ-Betriebe gewährleisten auch in der Corona-Krise die Überprüfung

Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein – „Kein Bedarf, Fristen zu verschieben oder zu erweitern“

Autoindustrie, Auto, Verkehr, KFZ, parken, Transport, Infrastruktur, Autohandel, Supermarkt, Center, Einkaufszentrum, parken, Parkgebühr, Garage
© © FOTOG/TETRA IMAGES/CORBIS

Unsere KFZ-Betriebe können – unter Einhaltung der geltenden Covid-19-Bestimmungen –  die Überprüfung der geltenden Pickerl-Fristen gewährleisten. Dies ist wichtig in Hinblick auf die Verkehrssicherheit, weil eine mögliche Ausweitung der Toleranzfrist hier negative Nachzieheffekt wie einen Reparaturstau nach sich ziehen würde“, heißt es aus der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker.

„Ich empfehle allen Fahrzeugbesitzern mit der Werkstatt ihres Vertrauens ehestens einen Termin für die notwendige Fahrzeugüberprüfung zu vereinbaren. Wir haben genügend Kapazitäten in den Betrieben, diese Aufträge abzuwickeln, da es sich um eine vorgeschriebene Überprüfung handelt“, so Josef Harb, Bundesinnungsmeister der Fahrzeugtechniker.

Kundinnen und Kunden sollen sich an den KFZ-Betrieb ihres Vertrauens wenden und dort einen Termin vereinbaren. Auch wenn im Moment kein direkter Kundenkontakt möglich ist, wird die Dienstleistung in gewohnter Qualität erbracht.

(wko.at)